Notruf wählen: Viele EU-Bürger kennen die 112 nicht
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Viele Urlauber wissen nicht, dass die in Deutschland gültige 112 europaweit aus dem Fest- und dem Mobilfunknetz gilt.
© Quelle: Franziska Kraufmann / dpa
Hannover. Jedes Jahr wird über den Europäischen Notruftag informiert. Dieser Tag soll den Menschen die Notfallnummer 112 ins Gedächtnis rufen. Denn nur die Hälfte der Europäer weiß, mit welcher Telefonnummer sie in Notsituationen Hilfe bekommt. Symbolisch passend findet dieser Tag immer am 11. Februar (11.2.) statt. Ein Anlass, die 112 noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Seit 2008 gilt die Notrufnummer 112 in allen EU-Mitgliedsstaaten, in Russland, in der Ukraine und weiteren Länder – aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz. Sie ist vorwahlfrei, kostenlos und verbindet den Anrufer mit der örtlich zuständigen Notrufzentrale. Die leitet das Gespräch dann an professionelle Helfer weiter, an die Feuerwehr, den Notarzt oder die Polizei.
Hälfte der EU-Bürger kennt Notrufnummer 112 nicht
Doch nur knapp 49 Prozent der EU-Bürger kennt diese Nummer. Die andere Hälfte wüsste nicht, wen sie in einem medizinischen Notfall alarmieren sollte. Das ergab eine 2016 durchgeführte Umfrage im Auftrag der Europäischen Kommission unter mehr als 28.000 EU-Bürgern.
Das ist Experten zufolge bedenklich. Mehr als die Hälfte der Deutschen reist mindestens einmal jährlich in ein anderes EU-Land. Gerade im innereuropäischen Reiseverkehr könne das Wissen um die 112 lebenswichtig werden. „Bei einem Schlaganfall zum Beispiel kommt es auf jede Minute an, um wichtige Hirnfunktionen zu retten“, sagt auch die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
Europäischer Notruftag: Wann die 112 wählen?
Bei akuten Notfallsituationen, in denen unmittelbar Hilfe geleistet werden muss, sollte die 112 gewählt werden. Diese Nummer hat Priorität vor dem Anruf bei der Polizei. Die Notrufzentrale, bei der der Anruf eingeht, gibt auch der Polizei Bescheid. Auch wenn die Situation, beispielsweise bei einem Brand, oder der Grad der Verletzung unklar ist, sollte der Rettungsdienst angerufen werden.
Notruftag erinnert an W-Fragen
Damit Leitstellen schnell helfen können, sollte man den Vorfall möglichst präzise und ruhig beschreiben. Dabei hilft es, die „fünf Ws“ im Hinterkopf zu haben:
• Wo wird Hilfe gebraucht?
• Wer ruft an?
• Was ist passiert?
• Wie viele sind betroffen?
• Warten auf Rückfragen!
Nur so können die Mitarbeiter entscheiden, wer zu Hilfe eilen soll.
Konsequenzen bei Missbrauch der Notrufnummer
Wer allerdings einen Notruf absetzt und keine Notsituation vorliegt, macht sich strafbar. Im Strafgesetzbuch, Paragraph 156, heißt es: "Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Auch die Kosten für den Transport müssen vom Anrufer getragen werden, wenn sich herausstellt, dass der Anruf nicht ernst gemeint war. Nicht aber, wenn jemand sich unsicher ist, ob Menschen in Not Hilfe benötigen.