Fahrzeugbrief verloren: Das sollten Sie tun
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Führerschein, Fahrzeugbrief oder -schein und Versicherungspapiere: Autohalter müssen auf viele wichtige Dokumente Acht geben.
© Quelle: dpa
Erfurt. Nach landläufiger Ansicht gehört dem Besitzer des Fahrzeugbriefes automatisch das Auto – doch ist das nur ein Mythos oder Tatsache? Und wie sollten sich Autofahrer verhalten, deren Brief verloren gegangen ist oder gestohlen wurde?
Der Fahrzeugbrief: Wozu wird er gebraucht?
Der Fahrzeugbrief heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II und wird durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. Er gilt als amtliches Besitzdokument für das Auto – ohne ihn können weder Verkauf noch Ummeldung erfolgen. „Neben den technischen Daten zum Fahrzeug sind hier die wichtigsten Angaben wie der Name des Halters und das Fahrzeugkennzeichen hinterlegt“, erklärt Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen.
Halter oder Eigentümer: Was ist der Unterschied?
Dennoch macht der Besitz des Fahrzeugbriefes niemanden zum Eigentümer des Fahrzeugs: Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragene Person gilt aus juristischer Sicht lediglich als verfügungsberechtigt und folglich als Halter, nicht aber als Eigentümer. Er kann belangt werden, wenn es zu einem Bußgeld oder einer Haftungsfrage kommt – denn der Halter ist für die Verkehrssicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich.
Zur Veranschaulichung: Ein Autofahrer gilt bei der Zulassungsbehörde als eingetragener Fahrzeughalter, muss dazu aber weder alleiniger Fahrer noch Eigentümer sein. Denn das Auto könnte zum Beispiel auch geleast und damit Eigentum des Herstellers sein – oder es ist noch nicht abbezahlt und gehört damit der Bank.
Beim Autokauf auf den Fahrzeugbrief bestehen
„Ein Fahrzeugkauf beziehungsweise eine Übertragung des Eigentums wäre aber theoretisch auch ohne Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II möglich, was bei einem Kaufvertrag in gutem Glauben aber in der Praxis nicht in Frage kommt“, so Hesse. Da das Original des Fahrzeugbriefs für eine Umschreibung beziehungsweise Neuzulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ohnehin erforderlich ist, müssen Autokäufer auf die Übergabe des Dokuments bestehen.
Was tun, wenn der Fahrzeugbrief weg ist?
Sollte der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar sein, muss der Verlust des Dokuments unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt werden. Falls das Papier bei einem Einbruch entwendet wurde, gilt die Polizei als zusätzlicher Ansprechpartner.
Die Zulassungsbehörde verlangt eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugbriefes und informiert im Anschluss das Kraftfahrt-Bundesamt. So wird sicher gestellt, dass der verlorene Kfz-Brief nicht missbräuchlich benutzt werden kann. Wenn ein verloren geglaubter Brief doch wieder auftaucht, ist er unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Vorhandene Kfz-Unterlagen vorlegen
Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II muss der Fahrzeugbesitzer so überzeugend wie möglich nachweisen, dass er der tatsächliche Eigentümer oder Halter des Autos ist. Folgende Dokumente können dabei hilfreich sein:
- Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Kaufvertrag oder anderer Eigentumsnachweis
- Bei Firmenwagen Auszug aus dem Handelsregister
- Bei Nutzfahrzeugen Sicherheitsprüfung
Aufbietung soll unberechtigten Verkauf verhindern
Bevor die Zulassungsstelle ein neues Papier ausstellt, führt sie eine sogenannte Aufbietung, also die Veröffentlichung im „elektronischen Verkehrsblatt“, beim Kraftfahrt-Bundesamt durch. Das Prüfverfahren dauert circa drei bis vier Wochen und kostet einen Fahrzeughalter etwa 60 bis 80 Euro. Hat jemand Einwände gegen die Ausstellung des Fahrzeugbriefes, kann er dagegen Einspruch erheben.
Insbesondere Leasinganbieter prüfen im elektronischen Verkehrsblatt, ob die von ihnen vergebenen Autos dort auftauchen – für den Fall, dass Leasingnehmer sich illegal für ein von ihnen genutztes Fahrzeug einen Brief ausstellen lassen wollen. Die Gefahr hierbei: Würde ein Leasingnehmer das Papier bekommen, könnte er das Auto verkaufen und es anschließend als gestohlen melden.
Den Fahrzeugbrief niemals im Auto aufbewahren
Aufgrund der Bedeutung des Dokuments raten Experten strikt davon ab, es im Fahrzeug aufzubewahren. „Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Fahrzeug samt Kfz-Brief gestohlen wird. Das können Versicherungen als grob fahrlässig werten und gegebenenfalls eine Regulierung des Schadens verweigern“, warnt Hesse.
Der Fahrzeugschein ist einfacher zu ersetzen
Der erste Teil der Zulassungsbescheinigung, also der Fahrzeugschein, ist zwar einfacher auszutauschen – sein Ersatz ist allerdings dringlicher, weil Autofahrer ihn stets mit sich führen müssen. Auch hierbei müssen sich Fahrzeughalter an die Zulassungsstelle wenden. Dort erhält man eine Verlustbestätigung, die bei einer möglichen Verkehrskontrolle eine Woche lang als Ersatz für den Schein gilt.
RND/dpa/jo