Kolumne „Der Haushälter“

Kündigungsjoker für die Autoversicherung

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Stichtag zum Kündigen der bestehenden Kfz-Versicherung ist in der Regel der 30. November.

Für viele ist Autofahren ein emotionales Thema. Da macht bei mir nicht mal der jährliche Brief von der Kfz-Versicherung eine Ausnahme: Er löst ein Wechselbad der Gefühle aus. „Herzlichen Glückwunsch, Sie waren unfallfrei unterwegs.“ Ich lächele zufrieden. Mit der niedrigeren Schadenfreiheitsklasse spare ich nicht nur Ärger, sondern auch Geld.

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Denkste! Der Brief nimmt eine dramaturgische Kurve. Man habe die Beiträge „anpassen müssen“. Auf Deutsch: Es wird teurer. Mit Blick auf den Kalender ärgere ich mich noch mehr, denn ich habe den klassischen Kündigungstermin verpasst, um zu einem günstigeren Anbieter zu gehen. Kfz-Versicherungen verlängern sich in der Regel zum Jahreswechsel, und Autobesitzerinnen und -besitzer können bis zum Ende des Vormonats – November – regulär kündigen. Der ist aber rum. Ja, auch Verbraucherjournalistinnen und -journalisten verpassen Fristen.

Es gibt einen Ausweg: das Sonderkündigungsrecht

Doch es gibt einen Ausweg für Spätmerker wie mich. Schließlich haben Sie und ich in diesem Szenario ein Sonderkündigungsrecht. Wir kommen meist auch im Dezember aus dem Vertrag, wenn das Beitragsschreiben erst in den letzten Wochen angekommen ist.

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Die Bedingung für diesen Joker: Die Versicherung muss teurer geworden sein, ohne Ihr Verschulden und ohne dass Sie mehr Leistung aus dem Vertrag bekommen. Dabei kommt es nicht auf den Unterschied zwischen letzter und aktueller Rechnung an. Sie müssten vielmehr vergleichen, wie teuer es theoretisch 2023 in der neuen Schadensklasse geworden wäre und wie viel jetzt tatsächlich angekündigt wird.

Das ist nicht in jedem Brief gut zu erkennen. Lesen Sie daher den Text genau – wenn irgendwo Ihr Sonderkündigungsrecht erwähnt wird, können Sie es nutzen. Und innerhalb eines Monats kündigen, nachdem die Rechnung kam.

Ein Wechsel zur Konkurrenz dürfte sich für Sie lohnen. „Finanztip“ stellt jedes Jahr enorme Sparmöglichkeiten fest, wenn man klug vergleicht. Zudem kann eine Werkstattbindung oder die jährliche Zahlweise jeweils grob 10 Prozent Ersparnis bringen, ein eingeschränkter Fahrerkreis sogar noch mehr.

Hendrik Buhrs ist Geldanlage-Redakteur bei „Finanztip“ und kümmert an dieser Stelle ums Haushalten. Weitere Tipps gibt er in seinen Ratgebern und dem wöchentlichen Newsletter (finanztip.de/newsletter). Alle bisherigen Kolumnenbeiträge finden Sie hier.

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