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Aus für Mietendeckel: Vonovia will von Mietern kein Geld zurückfordern

Nordrhein-Westfalen, Bochum: Der Schriftzug des Wohnungsunternehmens Vonovia an der Firmenzentrale.

Nordrhein-Westfalen, Bochum: Der Schriftzug des Wohnungsunternehmens Vonovia an der Firmenzentrale.

Bochum. Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia will nach der Aufhebung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht keine Mietnachforderungen stellen. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag in Bochum mit. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, sagte Vorstandschef Rolf Buch laut Mitteilung. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt.

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Buch sagte zudem dem „Spiegel“: „Es wird nur wenige Mieter geben, die eine Spardose haben, in die sie diesen Teil der Miete zurückgelegt haben, wie es die Politik empfohlen hat. Vor allem nicht in diesem Jahr, in dem wir alle wegen der Pandemie ohnehin viel Angst und Sorge haben. Darauf nehmen wir Rücksicht.“

Buch bezifferte die Mietausfälle von Vonovia durch den Berliner Mietendeckel auf bis zu zehn Millionen Euro. Vonovia verzichte auf Mietnachforderungen, da eine Vielzahl von Mieterinnen und Mietern nicht dem Rat der Politik gefolgt seien und die gesparte Miete nicht zur Seite gelegt hätten. Der Immobilienkonzern besitzt in Berlin etwa 42.000 Wohnungen. Bei zwei Drittel von ihnen musste die Miete trotz des Gesetzes nicht gekürzt werden, weil die Mieten unter den Grenzen des Mietendeckels lagen.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstoße. Das höchste deutsche Gericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig.

Senat: Mieter müssen eventuell nachzahlen

Trotzdem könnten auch manche Mieter Mietnachzahlungen zukommen. „Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben“, erklärte die Berliner Bauverwaltung am Mittwoch.

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Der Berliner Mieterverein erklärte, eine sofortige Kündigungsmöglichkeit bestehe nicht, denn die Mieterinnen und Mieter hätten sich an das Gesetz gehalten. Überdies hätten einvernehmliche Vereinbarungen ohne Schattenmiete Bestand.

RND/dpa

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