Nachdem Hunderttausende Niedrigverdiener infolge der Corona-Krise ihren Minijob verloren haben, fordern Experten die Einführung der Sozialversicherungspflicht. Doch das erhöht den Schutz der Beschäftigten kaum. Sinnvoller wäre es, die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben für 450-Euro-Jobs zu kippen, meint Jens Heitmann.
Hannover. Die Einführung der Minijobs war 2003 mit zwei Versprechen verbunden: Den Unternehmen sollten sie es ermöglichen, auf Auftragsspitzen flexibel reagieren zu können. Den Beschäftigten wurde die Teilzeittätigkeit seinerzeit als erster Schritt in Richtung auf einen festen Arbeitsplatz schmackhaft gemacht. Das erste Ziel hat die Reform zweifelsohne erreicht – die zweite Hoffnung blieb jedoch unerfüllt. In der Corona-Krise sind sogar mehr als eine halbe Million der 450-Euro-Jobs verloren gegangen.
Unstrittig ist, dass diese Form der geringfügigen Erwerbstätigkeit keine ausreichende Absicherung ermöglicht. Das kann auch nicht anders sein, wenn der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 30 Prozent zahlt und für die Beschäftigten keine Steuern oder Sozialabgaben fällig werden – wenn man von einem Beitrag zur Rentenversicherung absieht, von dem sie sich befreien lassen können. Genau das aber macht Minijobs für viele attraktiv, weil sie sich unkompliziert etwas hinzuverdienen, brutto für netto. Dass sie damit keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld haben, nehmen sie bewusst in Kauf.