Fahrzeugschein: Welche Informationen stehen auf dem Dokument?

Der Fahrzeugschein enthält verschiedene Informationen über das zugelassene Fahrzeug.

Der Fahrzeugschein enthält verschiedene Informationen über das zugelassene Fahrzeug.

„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“, ist die klassische Aufforderung zum Beginn einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Die Polizeibeamten und -beamtinnen wollen nicht nur den Führerschein sehen, sondern auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Aber was bedeuten die beiden Dokumente und welche Informationen sind auf ihnen vermerkt?

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Was ist der Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein, seit 2005 auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt, ist die Erlaubnis, dass man mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren darf. Er wird für Autos, Lkw, Motorräder, Anhänger und alle anderen zulassungspflichtigen Fahrzeuge benötigt. Nach § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss der Fahrzeugschein immer vorhanden sein, wenn man mit dem Fahrzeug fährt. Eine Kopie genügt nicht. Andernfalls riskiert man bei einer Kontrolle eine Strafe von 10 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Optisch ist der Unterschied zwischen den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 offensichtlich: Der gefaltete Fahrzeugschein (Teil 1) hat die Größe DIN A7, der Fahrzeugbrief (Teil 2) wird im DIN-A4-Format ausgegeben. Auch inhaltlich gibt es Unterschiede: Der Fahrzeugschein enthält verschiedene Informationen über das zugelassene Fahrzeug. Der Fahrzeugbrief hingegen beantwortet die Frage, wer bislang Halterin oder Halter des Fahrzeugs war – und wem das Fahrzeug aktuell gehört.

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Welche Informationen stehen im Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein enthält viele kleine Kästchen mit Informationen. Das wirkt sehr unübersichtlich. Doch in der Europäischen Union sind die Inhalte auf dem Fahrzeugschein identisch. Diese Informationen verstecken sich hinter den Buchstaben oder Zahlen auf dem Fahrzeugschein:

  • B: Datum, wann das Fahrzeug die Erstzulassung erhielt
  • D1: Marke des Fahrzeugs
  • D2: Typ, Variante, Version
  • D3: Handelsbezeichnung
  • E: Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
  • F.2: Im EU-Mitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
  • G: Masse des Fahrzeugs im Betrieb ( Leermasse, in kg)
  • H: Gültigkeitsdauer des Fahrzeugscheins
  • I: Datum der Zulassung (sofern nicht Erstzulassung)
  • J: Fahrzeugklasse
  • K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder der Allgemeinen Betriebserlaubnis
  • L: Zahl der Achsen des Fahrzeugs
  • O.1: Technisch zulässige Anhängelast (gebremst, in kg)
  • O.2: Technisch zulässige Anhängelast (ungebremst, in kg)
  • P.1: Hubraum in Kubikzentimetern
  • P.2: Nennleistung in kW
  • P.3: Welchen Kraftstoff oder welche Energiequelle das Fahrzeug benötigt
  • P.4: Nenndrehzahl bei min-1
  • Q: Bei Krafträdern: Leistungsgewicht in kW/kg
  • R: Farbe des Fahrzeugs
  • S.1: Sitzplätze im Fahrzeug (Fahrersitz inklusive)
  • S.2: Eventuell vorhandene Stehplätze
  • T: Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs in km/h
  • U.1: Standgeräusch in dB
  • U.2: Drehzahl in min-1 zu U.1
  • U.3: Fahrgeräusch in dB
  • V.7: CO (in g/km)
  • V.9: Für EG-Typgenehmigung entscheidende Schadstoffklasse
  • 2: Hersteller/Kurzbezeichnung
  • 2.1: Hersteller-Code zu 2
  • 2.2: Fahrzeugtyp, Prüfziffer-Code zu D.2
  • 3: Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifikationsnummer
  • 4: Art des Fahrzeugaufbaus
  • 5: Bezeichnung von Fahrzeugklasse und -aufbau
  • 6: Datum zu K (EG-Typgenehmigung)
  • 7.1 bis 7.3: Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achsen 1-3)
  • 8.1 bis 8.3: Zulässige Maximalachslast (kg) im EU-Mitgliedsstaat für Achsen 1 bis 3
  • 9: Anzahl der Antriebsachsen
  • 10: Code zur Kraftstoffart (P.3 spezifiziert)
  • 11: Farbnummer (R spezifiziert)
  • 12: Rauminhalt des Tankes bei Tankfahrzeugen in Kubikmetern
  • 13: Stützlast des Fahrzeugs in kg
  • 14: Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
  • 14.1: Emissionsklasse, Code zur Schadstoffklasse nach EG-Typgenehmigung (V.9)
  • 15.1 bis 15.3: Bereifung der Achsen 1 bis 3
  • 16: Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • 17: Merkmal zur Betriebserlaubnis
  • 18: Länge des Fahrzeugs in mm
  • 19: Breite des Fahrzeugs in mm
  • 20: Höhe des Fahrzeugs in mm
  • 21: Sonstige Vermerke (zum Kennzeichen oder der Fahrzeugnutzung)
  • 22: Bemerkungen oder Ausnahmen

Was ist die EG-Typgenehmigung?

Die EG-Typgenehmigung basiert auf EU-Gesetzen, die die einheitliche Zulassung von Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union ermöglich soll. Die aktuelle EU-Richtlinie wurde 2018 beschlossen und trat zum 1. September 2020 in Kraft. Unter anderem wurde dabei auf den Abgasskandal der Autoindustrie reagiert: Abschalteinrichtungen, die unter anderem Volkswagen einsetzte, wurden verboten. Außerdem müssen Hersteller auf Anfrage ihre gesamten Softwareprotokolle des entsprechenden Fahrzeugtyps offenlegen. Die EG-Typgenehmigung gilt ferner nicht nur für gesamte Autos, sondern auch für Fahrzeugteile.

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Fahrzeugschein verloren: Was tun?

Wer den Fahrzeugschein verloren hat, muss das der jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden. Falls der Fahrzeugschein gestohlen wurde, muss der Diebstahl außerdem bei der Polizei angezeigt werden. Falls der Fahrzeugschein noch in der alten Form vorlag, wird man nach der Beantragung den neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) erhalten. Das gilt auch für den Fall, dass man sein Fahrzeug ummelden möchte.

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