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Unterschiedliche Fristen

Wer muss wann den Führerschein umtauschen?

Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsjahr gibt es unterschiedliche Fristen für den Umtausch.

Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsjahr gibt es unterschiedliche Fristen für den Umtausch.

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Für Deutschlands Führerscheinbesitzer beginnt die große Umtauschwelle. Rund 40 Millionen Menschen müssen ihre bisherige Fahrerlaubnis in ein fälschungssicheres Exemplar umtauschen.

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Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Hintergrund ist, dass der Bundesrat Anfang 2019 beschlossen hat, den Umtausch von Führerscheinen in einer bestimmten zeitlichen Staffelung umzusetzen, um eine EU-Richtlinie zu erfüllen. Nach dieser müssen bis zum 19. Januar 2033 alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. An deren Stelle wird es künftig in der EU ein einheitliches Muster für Fahrerlaubnisse geben, das „insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt“, so das Bundesverkehrsministerium. Kurz vor Fristablauf wurde dann aber entschieden, dass die Frist wegen der Pandemie nochmal um ein halbes Jahr verlängert wird, also bis zum Sommer 2022.

Für jeden einzelnen Scheinbesitzer bedeutet das erst einmal, seinen Führerschein rauszuholen und zu überprüfen, seit wann man die aktuelle Fahrerlaubnis hat. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes und nicht das Erteilungsdatum. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsjahr gibt es dann unterschiedliche Fristen.

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Wer muss wann den Führerschein umtauschen?

Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Dabei wird der Umtausch generell in zwei Staffelungen eingeteilt: in Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt, und in Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Wann die persönliche Frist abläuft, zeigt unter anderem die Liste des Bundesverkehrsministeriums.

In Zahlen bedeutet dies, dass laut ADAC etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013) in den kommenden Jahren, spätestens jedoch bis Januar 2033, umgetauscht werden müssen.

Führerschein umtauschen 2023: Umtausch-Rechner für Ihre individuelle Frist

Mit folgendem Fristrechner für den Führerschein-Umtausch können Sie ermitteln, bis zu welchem Datum Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Wählen Sie dafür zunächst das Format Ihres Führerscheins (Papier oder Scheckkarte) und danach das Ausstellungsdatum aus und klicken Sie auf „Abgabedatum anzeigen“.

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Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 203
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wer im Ausland seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hat, ist nicht an die deutschen Fristen gebunden, sondern an die des betreffenden Landes. Ein Datum für die letzte Umtauschfrist wird es bei einem Wohnsitz innerhalb der EU auf jeden Fall geben: Der 19. Januar 2033.

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Wie tausche ich den Führerschein um?

Der Umtausch verläuft unkompliziert. Es steht zunächst der Gang zur Führerscheinstelle auf der Agenda, bei der ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen gestellt wird.

Wer nach dem Ablauf der Frist weiter mit einem alten Führerschein fährt, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Vorsicht: Besitzer von Lkw- und Busführerscheinen begehen damit aber bereits eine Straftat.

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

Für den Umtausch eines Pkw- und Motorradführerscheins werden der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Letzterer wird dann von der Behörde gestanzt und somit entwertet. Wichtig zu wissen:

Wer seine „alte Pappe“ nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt bekommen hat, benötigt für den Umtausch eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Laut ADAC kann diese Abschrift oftmals auch online beantragt werden und wird direkt an die neue Führerscheinstelle versandt.

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Ist der Führerscheinumtausch umsonst?

Nein. Jeder Führerscheinbesitzer muss laut dem ADAC mit Kosten von circa 25 Euro rechnen, die von der örtlichen Führerscheinstelle erhoben werden. Hinzu kommen die Kosten für das geforderte biometrische Passfoto.

Ändert sich etwas an der Fahrerlaubnis?

Mit dem Umtausch des Führerscheins ändert sich nichts an den bisherigen Fahrberechtigungen. „Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch“, so das Bundesverkehrsministerium und ergänzt: „Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.“

Ist der Führerschein künftig befristet?

Die Fahrerlaubnis wird auch mit dem neuen EU-einheitlichen Führerschein unbefristet sein. Lediglich die Ausstellung des Führerscheins selbst, also das eigentliche Dokument, ist auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient laut Verkehrsministerium „insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes“.

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Wie sinnvoll ist jetzt schon der Umtausch?

Gerade Besitzer von älteren Führerscheinen in den Farben Grau und Rosarot sollten darüber nachdenken, die Frist nicht auszureizen. Denn es passiert nicht selten, dass gerade diese alten Führerscheine bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Ländern zu Ärger und Diskussionen mit den örtlichen Beamten führt, auch wenn diese in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig sind.

Verbraucherorganisationen wie der GVI raten sogar, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache bei einer Urlaubsreise ins EU-Ausland mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung vorzuzeigen.

Mit einem zeitnahen Umtausch des Führerscheins könnte man dies umgehen und hilft gleichzeitig der örtlichen Ausstellungsbehörde, die Flut der vielen Umtauschaktionen zu entschlacken.

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