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Urteil im Prozess des gewaltsamen Todes der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter: Acht Jahre Haft wegen Mordes

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Sinnbild der Trauer und Erschütterung: Ein Meer aus Blumen und Grableuchten markierte im vergangenen Sommer die Stelle des grausamen Verbrechens. FOTO: RK

Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod Anastasias

Salzgitter. Urteilsspruch vor dem Landgericht Braunschweig. Der Angeklagte im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden - es handelt sich um eine Jugendfreiheitsstrafe. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig mit. Die Verhandlung war nicht öffentlich. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Dieses Verbrechen am Fredenberg hatte im vergangenen Sommer die ganze Stadt erschüttert. Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er das Mädchen am 19. Juni in einem Waldgelände erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben.

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Vertreter der Nebenklage wollten demnach ein Jahr mehr. Die Verteidigung will den Schuldspruch prüfen lassen. Sie hat gegen das Urteil bereits Revision eingelegt, so Anwalt Thilo Schäck nach dem Prozess im Landgericht Braunschweig.

Im Verfahren hatte der Verteidiger nach eigenen Angaben einen Freispruch gefordert und vorgetragen, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen habe. Zu der Haftstrafe sagte Schäck: ,,Das ist natürlich ein schwarzer Tag für meinen Mandanten, auch für seine Eltern." Verhandlung und Urteil waren nicht öffentlich.

Der Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist mittlerweile 14 Jahre alt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Opfer und die Täter einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war russische Staatsangehörige, die Täter haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit. Die beiden Jugendlichen und Anastasia besuchten dieselbe Schule.

Wann sind Jugendliche strafmündig?

Einer der jungen Täter war bei dem Verbrechen erst 13 Jahre alt und kam ohne Prozess und straffrei davon. Die Nebenklage nahm diesen Umstand laut Norddeutschem Rundfunk zum Anlass, eine generelle Debatte darüber zu fordern, ab welchem Alter Täter künftig als strafmündig gelten sollen. ,,Zu wissen, dass ein mutmaßlicher Mörder ihrer Tochter am Ende unbestraft, unbehelligt davonkommt, damit ist schwer umzugehen und das finde ich auch persönlich an dem Verfahren unerträglich", sagte Nebenkläger Steffen Hörning dem NDR in Niedersachsen. Er forderte den Gesetzgeber auf, sich mit einer Expertengruppe Gedanken über die Altersgrenze der Strafmündigkeit zu machen. Zwölf- und 13-Jährige seien mit Blick auf ihre geistige Reife nicht mehr mit zwölf- und 13-Jährigen vor 40 oder 50 Jahren zu vergleichen.