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TAG DER PFLEGE

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab

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Ist ein Mensch dauerhaft auf Hilfe anderer angewiesen, stehen ihm Sach- und Geldleistungen aus der Pflegeversicherung zu. Foto: Andrey Popov/iStock.com

Der Medizinische Dienst gibt eine Einschätzung zur Einstufung

Chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Unfälle oder dauerhafte Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Ist ein Mensch dauerhaft auf Hilfe anderer angewiesen, stehen ihm Sach- und Geldleistungen aus der Pflegeversicherung zu. Damit kann er zum Beispiel Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden finanzieren oder Hilfe durch ambulante Pflegeeinrichtungen organisieren.

„Um die finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, ist ein Pflegegrad Voraussetzung“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Diesen müssen Pflegebedürftige oder Angehörige zunächst bei ihrer Pflegekasse beantragen. Nach der Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder eines Gutachters erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Je schwerer die Beeinträchtigung und je höher der Bedarf an pflegerischer Versorgung, desto höher fällt der Pflegegrad aus. Betroffene haben dann Anspruch auf monatliche beziehungsweise jährliche Geld- und Sachleistungen. „Diese richten sich nach der Höhe des Pflegegrades“, ergänzt Mählmann.

Mit dem Pflegegrad-Rechner des Sozialverbands VdK Deutschland können Betroffene selbst prüfen, ob ein Pflegegrad vorliegen würde. Für die hierzulande fast fünf Millionen Menschen mit einem Pflegegrad ist ein hoher Bedarf an Pflegekräften notwendig.