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CRASH GEHABT? Was tun?

Aufgepasst im Straßenverkehr

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In Deutschland sind Menschen verpflichtet, Unfallopfern zu helfen. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/Photographee.eu - stock.adobe.com

Rettungsgasse, erste Hilfe und Co. - diese Pflichten haben Autofahrer

Warndreieck, Rettungsgasse, erste Hilfe - in der Fahrschule lernen Fahranfänger, wie sie sich korrekt im Straßenverkehr verhalten. Je länger die Fahrschulzeit zurückliegt, desto stärker verblasst jedoch dieses Wissen. Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, klärt über die aktuell geltende Rechtsprechung auf.

Erste Hilfe kann Leben retten

Während es in dicht besiedelten Gebieten durchschnittlich acht Minuten dauert, bis Rettungskräfte an einer Unfallstelle ankommen, vergehen in ländlichen Gebieten im Schnitt sogar 17 Minuten. Ganz gleich, wie lange es dauert - die Prognose der verunfallten Person hängt ganz wesentlich davon ab, ob ihr frühzeitig geholfen wurde. Ersthelfer können also Leben retten. Gleichzeitig ist erste Hilfe eine gesetzlich geregelte Pflicht aller Bürger. ,,Jeder Mensch in Deutschland ist dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen, die ohne weitreichende medizinische Fachkenntnisse zur Rettung eines Verunfallten beitragen können, zu ergreifen", betont Preidel. Dazu zähle in erster Linie, einen Notruf abzusetzen. Darüber hinaus seien beispielsweise die Unfallstelle abzusichern, Blutungen zu stillen oder die Opfer in die stabile Seitenlage zu bringen. Unterlassene Hilfeleistung wird hart bestraft.

,,Egal ob Todesfolge oder nicht: Wer in Notsituationen im Straßenverkehr Hilfe unterlässt, obwohl dies erforderlich und auch möglich ist, wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Zudem droht ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis", verdeutlicht der Fachanwalt.

Hohe Strafen bei Verstoß

Rettungsgassen dienen als Straße für Rettungskräfte und die Bildung einer Rettungsgasse ist immer dann Pflicht, wenn der außerörtliche Verkehr zu stocken beginnt oder ein Stau entstanden ist. Doch was ist eine Rettungsgasse überhaupt? ,,Als Rettungsgasse versteht man eine freie Gasse, die auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte der beiden Fahrstreifen gebildet wird. Bei drei oder mehr Fahrstreifen gibt die Rechtsordnung in der DACH-Region vor, diese zwischen dem am weitesten links gelegenen und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden", erläutert Preidel. Sie darf fast ausschließlich von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt oder Abschleppunternehmen befahren werden. Nur so kann Hilfe schnell dort ankommen, wo sie gebraucht wird. ,,Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt ein einmonatiges Fahrverbot. Obendrauf kommen zwei Punkte in Flensburg sowie zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld."

Erste-Hilfe Koffer

Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten müssen in einem Pkw immer mitgeführt werden. Werden sie vergessen, drohen ebenfalls Strafen: ,,Da dieses Autozubehör in Deutschland nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist, müssen Fahrzeughalter bei fehlender Ausstattung ein Verwarngeld von fünf bis 15 Euro zahlen", erläutert Preidel. Zusatztipp: In Deutschland ist nur eine Warnweste pro Pkw vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch eine Weste pro Mitfahrer mitzuführen, um bei Unfall oder Panne bestmöglich abgesichert zu sein.