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Höchste Eisenbahn für die Grundsteuererklärung

Höchste Eisenbahn für die Grundsteuererklärung Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Die Zeit drängt: Die Grundsteuererklärung lässt sich auf Papier ausfüllen, aber noch schneller geht es am Computer. FOTO: RWE

Die verlängerte Frist endet am 31. Januar

Salzgitter. So langsam wird es höchste Eisenbahn für alle, die noch keine Grundsteuererklärung für 2022 abgegeben haben. Die Frist wurde zwar verlängert bis zum 31. Januar 2023, aber der ist schon am kommenden Dienstag. Ein Trost für die Säumigen: Vermutlich sind sie nicht alleine. Bis Mitte Januar waren in Deutschland noch mehr als 16 Millionen Grundsteuererklärungen offen.

Dabei war genügend Zeit. Alle Bürgerinnen und Bürger, die nach der Reform eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, wurden im Sommer 2022 per Post benachrichtigt. Wer sich also unsicher ist, sollte schleunigst noch einmal den Schreiben und Briefe der letzten Monate durchkämmen und nach einer Benachrichtigung vom Finanzamt Ausschau halten.

Um die neue Grundsteuererklärung schnell und digital zu erledigen, gibt es für die Verbraucher mehrere Möglichkeiten: Entweder man nutzt das Steuerportal elster.de oder eine Online-Programm, das speziell für das Erledigen der Grundsteuererklärung entwickelt wurde. Digitale Systems wie WISO Grundsteuer bieten den Vorteil, dass sich jeder unkompliziert anmelden und die Erklärung papierlos abgeben kann. Wer gute Kontakte hat, kann auch noch versuchen, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater vor Ort einzuschalten.

Es braucht nur vier Angaben, die dabei helfen, die Erklärung durchzuarbeiten. Wenn diese Zahlen bereitstehen, gelingt die Abgabe in weniger als einer Stunde. Nötig sind die Adresse des Grundstücks, der Brief des Finanzamtes zur Grundsteuererklärung (darin finden sich Aktenzeichen, Flurstück, Nummer des Grundbuchblatts), der Bodenrichtwert (www.bodenrichtwerte-boris.de) und die Wohnfläche (Baupläne oder Kaufvertrag). Außerdem sollte man wissen: Hat ein Flurstück mehrere Eigentümer, so zählt bei der Fläche nur der eigene Anteil. Keller und Abstellräume zählen nicht.