Frühere Leiharbeitskräfte bei Volkswagen wollten vor Gericht durchsetzen, dass sie unbefristet eingestellt werden. Dies ist nun drei Beschäftigten gelungen, die nicht Mitglied der IG Metall sind. Die Gewerkschaftsmitglieder hingegen gingen leer aus. Der Grund ist ein Tarifvertrag, wonach VW Leiharbeiter vor einer Festanstellung doppelt so lange befristet beschäftigen darf, wie eigentlich laut Gesetz vorgesehen ist.