Streik am Flughafen BER: offenbar gesamter Flugverkehr betroffen
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Der Schriftzug an der Haupthalle des Flughafens Berlin Brandenburg (BER).
© Quelle: dpa/Fabian Sommer
Schönefeld. Flugreisende in der Region müssen sich auf einen chaotischen Mittwoch einstellen. Denn dann soll das gesamte Personal des Flughafens BER in Schönefeld (Dahme-Spreewald) die Arbeit niederlegen.
Im Kampf um eine bessere Bezahlung hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Beschäftigten in den drei Tätigkeitsbereichen Bodenverkehrsdienste, Flughafengesellschaft und Luftsicherheit am BER für den kommenden Mittwoch, den 25. Januar 2023, zum Streik aufgerufen. Die Gewerkschaft rechnet nach eigenen Angaben mit einer hohen Streikbeteiligung.
Voraussichtlich werde am Mittwoch der gesamte Flugverkehr von und nach Berlin vom Streik betroffen sein. Fluggäste müssten damit rechnen, dass es zu starken Verzögerungen und Absagen von Flügen kommt. Der Streik findet ganztags mit Beginn der Frühschicht statt und endet am späten Abend, heißt es in einer Ankündigung von Montag.
Streikkundgebung vor dem Terminalgebäude
Die Streikenden versammeln sich ab 8 Uhr vor dem Terminalgebäude auf dem Willy-Brandt-Platz, dort wird in der Zeit von 10 bis circa 11.30 Uhr eine Kundgebung abgehalten. 1500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen sich daran beteiligen.
Hintergrund der Arbeitsniederlegung sind die festgefahrenen Tarifgespräche, für die sich in allen drei Bereichen laut Verdi bislang keine Lösung abzeichnet.
Die Gewerkschaft fordert 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Vor allem hinsichtlich der Laufzeit des Tarifvertrags gehen die Positionen weit auseinander: Die Arbeitgeberseite will den Tarifvertrag für 36 Monate festschreiben.
Zum Streik aufgerufen sind alle Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste am BER, also der Firmen Swissport, Airline Assistance Switzerland und Wisag. Zusätzlich sind zum Partizipationsstreik auch die Beschäftigten von Aviation Services Network und Airport Service Pool GmbH aufgerufen, da deren Firmen nicht im Arbeitgeberverband sind, den Tarifvertrag aber auf Grundlage der Allgemeinverbindlichkeit anwenden
Dieser Artikel erschien zunächst in der „Märkischen Allgemeinen“.