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Am Mittwoch

Streik am Flughafen BER: offenbar gesamter Flugverkehr betroffen

Der Schriftzug an der Haupthalle des Flughafens Berlin Brandenburg BER, der am Mittwoch bestreikt wird.

Der Schriftzug an der Haupthalle des Flughafens Berlin Brandenburg (BER).

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Schönefeld. Flugreisende in der Region müssen sich auf einen chaotischen Mittwoch einstellen. Denn dann soll das gesamte Personal des Flughafens BER in Schönefeld (Dahme-Spreewald) die Arbeit niederlegen.

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Im Kampf um eine bessere Bezahlung hat die Dienstleistungs­gewerkschaft Verdi die Beschäftigten in den drei Tätigkeits­bereichen Boden­verkehrs­dienste, Flughafen­gesellschaft und Luftsicherheit am BER für den kommenden Mittwoch, den 25. Januar 2023, zum Streik aufgerufen. Die Gewerkschaft rechnet nach eigenen Angaben mit einer hohen Streikbeteiligung.

Voraussichtlich werde am Mittwoch der gesamte Flugverkehr von und nach Berlin vom Streik betroffen sein. Fluggäste müssten damit rechnen, dass es zu starken Verzögerungen und Absagen von Flügen kommt. Der Streik findet ganztags mit Beginn der Frühschicht statt und endet am späten Abend, heißt es in einer Ankündigung von Montag.

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Streikkundgebung vor dem Terminalgebäude

Die Streikenden versammeln sich ab 8 Uhr vor dem Terminalgebäude auf dem Willy-Brandt-Platz, dort wird in der Zeit von 10 bis circa 11.30 Uhr eine Kundgebung abgehalten. 1500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen sich daran beteiligen.

Hintergrund der Arbeits­niederlegung sind die festgefahrenen Tarifgespräche, für die sich in allen drei Bereichen laut Verdi bislang keine Lösung abzeichnet.

Die Gewerkschaft fordert 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Vor allem hinsichtlich der Laufzeit des Tarifvertrags gehen die Positionen weit auseinander: Die Arbeitgeber­seite will den Tarifvertrag für 36 Monate festschreiben.

Zum Streik aufgerufen sind alle Beschäftigten der Boden­verkehrs­dienste am BER, also der Firmen Swissport, Airline Assistance Switzerland und Wisag. Zusätzlich sind zum Partizipations­streik auch die Beschäftigten von Aviation Services Network und Airport Service Pool GmbH aufgerufen, da deren Firmen nicht im Arbeitgeber­verband sind, den Tarifvertrag aber auf Grundlage der Allgemein­verbindlichkeit anwenden

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Dieser Artikel erschien zunächst in der „Märkischen Allgemeinen“.

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