US-Justizministerium hält rechtliche Schritte gegen Trump für zulässig
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Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA.
© Quelle: Matt Freed/AP/dpa
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann wegen seiner Rolle bei der Kapitolerstürmung am 6. Januar 2021 von verletzten Polizisten und demokratischen Abgeordneten verklagt werden. Diese Rechtsmeinung teilte das Justizministerium in Washington am Donnerstag zu einem laufenden Gerichtsverfahren mit, in dem es um die Grenzen von Exekutivgewalt geht.
In Unterlagen, die bei einem Bundesberufungsgericht eingereicht wurden, schrieb das Ministerium, obwohl der Präsident einen breiten rechtlichen Spielraum habe, in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu kommunizieren, schließe „kein Teil der amtlichen Zuständigkeiten eines Präsidenten die Anstiftung zu bevorstehender privater Gewalt“ ein. „Per Definition fällt ein solches Verhalten außerhalb der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten des Präsidenten.“
Von Anwälten des Ministeriums eingereicht
Die Unterlagen wurden von Anwälten des Ministeriums eingereicht und haben keine Bedeutung für eine separate Ermittlung eines Sonderberaters des Ministeriums, ob Trump wegen seiner Versuche strafrechtlich belangt werden kann, die Ergebnisse der Präsidentenwahl von 2020 aufzuheben.
Ein Bundesrichter hatte im vergangenen Jahr Schritte Trumps abgewiesen, die Klage von zwei Polizisten des Kapitols und demokratischer Abgeordneter zu verwerfen. Amit Mehta entschied, dass die Worte Trumps „plausibel“ zu den Unruhen am 6. Januar 2020 geführt hätten.
Worte der Aufwiegelung, die nicht vom ersten Verfassungszusatz geschützt sind.
Amit Mehta,
Bundesrichter
In Trumps Ansprache unmittelbar vor dem Sturm auf das Kapitol seien wahrscheinlich „Worte der Aufwiegelung, die nicht vom ersten Verfassungszusatz geschützt sind“. Im First Amendment wird unter anderem die Rede- und Versammlungsfreiheit garantiert.
In der Klage der Polizisten und demokratischen Kongressabgeordneten werden Trump „falsche und aufstachelnde Beschuldigungen von Betrug und Diebstahl“ vorgeworfen, „und in direkter Reaktion auf die ausdrücklichen Aufrufe des Beschuldigten auf der Kundgebung zur Gewalt griff ein gewalttätiger Mob das US-Kapitol an“.
RND/AP