Nach Sturm aufs Kapitol

Trump reicht Klage gegen Vorladung durch Kapitol-Ausschuss ein

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat gegen seine Vorladung durch den Untersuchungsausschuss zum Sturm auf das Kapitol geklagt.

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat gegen seine Vorladung durch den Untersuchungsausschuss zum Sturm auf das Kapitol geklagt.

Washington. Der frühere US-Präsident Donald Trump hat gegen seine Vorladung durch den Untersuchungsausschuss zum Sturm auf das Kapitol geklagt. Ex-Präsidenten hätten sich in der Vergangenheit zwar freiwillig zu einer Aussage oder der Übermittelung von Unterlagen an den Kongress bereit erklärt, schrieb Trumps Anwalt David Warrington in einer Erklärung vom Freitag. Doch besagten seit langem bestehende Regelungen und die Praxis, dass die Gewaltenteilung es dem Parlament verbiete, einen Präsidenten zur Aussage unter Eid zu zwingen. Sein Mandant sei bereits in gutem Glauben auf den Ausschuss eingegangen, um im Einklang mit Vorrechten der Exekutive und der Gewaltenteilung Probleme zu lösen.

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Da das Untersuchungskomitee aber darauf bestehe, „einen politischen Pfad einzuschlagen“, bleibe Trump nichts anderes übrig, als die Judikative in dem Streit zwischen der Exekutive und der Legislative einzuschalten, ergänzte der Anwalt. Die Klage ließ Trumps in Florida einreichen, wo er seinen Wohnsitz hat.

Trump soll bis Mitte November aussagen

In seiner letzten Sitzung vor den Zwischenwahlen hatte der Ausschuss, der die Erstürmung des Kapitols durch Trump-Anhänger am 6. Januar 2021 aufarbeitet, eine Vorladung des Ex-Präsidenten beschlossen. Er müsse für seine Handlungen im Vorfeld der tödlichen Belagerung des Kongresssitzes Rede und Antwort stehen, sagten Gremiumsmitglieder im Oktober. Schließlich habe Trump die vielschichtigen Bemühungen, das Ergebnis der Wahl 2020 zu kippen, „persönlich orchestriert“ und sei der „zentrale Akteur“ bei dem Geschehen gewesen.

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Der Ausschuss setzte Trump eine Frist, bis Mitte November entweder persönlich im Kapitol oder per Videokonferenz auszusagen. Überdies forderte das Gremium Unterlagen und Dokumente vom Ex-Präsidenten von einem Zeitraum vom 1. September 2020 - also zwei Monate vor der Wahl - bis heute an. Dazu gehören jegliche Nachrichten über den Sturm aufs Kapitol, die Trump über den verschlüsselten Messengerdienst Signal oder auf anderen Wegen an Kongressmitglieder und andere verschickt haben könnte. Auch in seine mögliche Kommunikation mit Extremistengruppen wie Oath Keepers und Proud Boys will der Ausschuss Einblick haben.

Schon vergangene Woche wäre eine Antwort Trumps auf die Anordnungen fällig gewesen, das Untersuchungskomitee verlängerte die Frist daher bis zu dieser Woche. In ihrer Klage argumentierten Trumps Anwälte nun, dass die Vorladung und die Anforderung der Unterlagen zu vage gehalten seien und dessen Grundrechte nach dem 1. Verfassungszusatz verletzten, der unter anderem die Redefreiheit garantiert. Im Übrigen könnten andere Quellen dieselben Informationen liefern, die der Ausschuss von Trump möchte.

Beobachter gehen davon aus, dass eine Aussage des Ex-Präsidenten vor dem Untersuchungsausschuss durch die Klage unwahrscheinlicher geworden ist. Denn das Gremium im Repräsentantenhaus dürfte sich zum Ende der Legislaturperiode im Januar auflösen. Schon vergangene Woche hatte die republikanische Vizevorsitzende des Ausschusses, Liz Cheney, vorausgeahnt, dass sich Trump wehren dürfte. „Ich denke, dass er eine rechtliche Verpflichtung hat, auszusagen, aber so etwas macht bei Donald Trump nicht immer Eindruck“, sagte Cheney.

RND/AP

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