EU debattiert weitere Russland-Sanktionen: Berlin schlägt Klausel für Exportverträge vor
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Das Luftbild zeigt zahlreiche Container auf dem Gelände eines Containerterminals im Hamburger Hafen. Die EU will die Umgehung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland erschweren. (Symbolbild)
© Quelle: Daniel Reinhardt/dpa
Brüssel. Im Kampf gegen die Umgehung von Russland-Sanktionen sollen nach dem Willen der Bundesregierung Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus EU-Kreisen erfuhr, unterbreitete der deutsche Botschafter bei der EU am Mittwoch bei Verhandlungen in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag.
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Demnach könnten sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern künftig beim Kauf von bestimmten Waren in der EU vertraglich verpflichten müssen, diese später nicht nach Russland zu exportieren. Zudem sollen die Importeure auch schriftlich versichern, diese Waren nur dann an andere Unternehmen weiterzuverkaufen, wenn diese ebenfalls eine „Nicht für Russland“-Klausel unterschreiben.
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© Quelle: dpa
Gelten könnte eine solche Regel nach Angaben aus EU-Kreisen vor allem für den Export von Gütern, die sich nicht nur zivil, sondern auch militärisch nutzen lassen. Dazu zählen zum Beispiel Nachtsichtgeräte und Drohnen.
EU plant elftes Sanktionspaket gegen Russland – doch es ist umstritten
Hintergrund des deutschen Vorschlags sind die derzeitigen Verhandlungen über ein elftes Paket mit Russland-Sanktionen. Mit ihm soll vor allem die Umgehung der bereits erlassenen Strafmaßnahmen bekämpft werden. Die EU-Kommission hat dazu unter anderem vorgeschlagen, die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, ausgewählte Exporte in bestimmte Drittstaaten wegen einer mutmaßlichen Umgehung von Sanktionen einzuschränken. Aus den EU-Staaten selbst dürfen schon seit Monaten viele Produkte nicht mehr nach Russland geliefert werden.
Nach Angaben von Diplomaten wird der Vorschlag der Kommission allerdings nicht von allen EU-Staaten uneingeschränkt positiv bewertet. Als Gefahr gilt demnach, dass manche Mitgliedstaaten wegen möglicher Vergeltungsmaßnahmen am Ende nicht den Mut oder den Willen haben könnten, Länder wie China auf eine solche Liste zu setzen. In diesem Fall würde das Instrument nur dann helfen, wenn es schon durch seine bloße Existenz eine abschreckende Wirkung entfaltet. Das liegt daran, dass für die Listung jedes Landes und jedes Produktes die Zustimmung aller 27 EU-Staaten notwendig wäre.
Mindestens vier Länder gelten als Standorte für Umgehung von Russland-Sanktionen
Als Länder, über die Sanktionen gegen Russland umgangen werden, gelten neben China beispielsweise Kasachstan, Armenien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Türkei wurde zuletzt von EU-Experten bescheinigt, vergleichsweise entschlossen auf Hinweise zu Sanktionsumgehungen zu reagieren.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich bereits im Februar für ein deutlich schärferes Vorgehen gegen die Umgehung von Wirtschaftssanktionen gegen Russland ausgesprochen. Der Grünen-Politiker sagte damals, es gebe „auch deutliche Umgehungen aus Deutschland heraus“ und betonte, dass auch eine billigende Inkaufnahme von Sanktionsverstößen nicht akzeptiert werden könne.
RND/dpa