Rentenversicherung: Viele Rehabilitationen wegen Alkoholsucht

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert auch Rehabilitationen wegen Alkoholabhängigkeit.

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert auch Rehabilitationen wegen Alkoholabhängigkeit.

Berlin. Fast zwei Drittel der Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung, die von der Deutschen Rentenversicherung finanziert werden, sind auf Alkoholabhängigkeit zurückzuführen. Wegen Alkoholsucht wurden im letzten Jahr 62 Prozent der entsprechenden Rehabilitationen bewilligt, gefolgt von Drogenproblemen (37 Prozent) und Medikamentenabhängigkeit (1 Prozent). Das geht aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich des diesjährigen Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen.

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Männer sind demnach deutlich stärker von Abhängigkeitserkrankungen betroffen als Frauen. Sie erhalten drei von vier der entsprechenden Rehabilitationen der Rentenversicherung. Bei Männern wird die Rehabilitation zu 64 Prozent aufgrund einer Alkoholabhängigkeit in Anspruch genommen, zu 35 Prozent wegen des Konsums von Drogen und zu knapp einem Prozent infolge einer Abhängigkeit von Medikamenten. Frauen erhalten die Rehabilitation im Verhältnis häufiger wegen einer Alkoholerkrankung als Männer. Bei ihnen liegt dieser Anteil bei 75 Prozent. 23 Prozent der behandelten Frauen bekommen die Rehabilitation wegen eines Drogenproblems und 2 Prozent wegen Medikamentenabhängigkeit.

So alt sind die Betroffenen

Insgesamt bewilligte die Rentenversicherung im Jahr 2020 rund 50.000 Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung. Auf diese Weise sollte den Betroffenen auch geholfen werden, dauerhaft im Berufsleben zu bleiben. Hierfür setzte die Rentenversicherung rund 600 Millionen Euro ein. Das Durchschnittsalter der Patienten lag bei 42,9 Jahren.

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Anspruch auf eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung können Versicherte anmelden, die in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Rehabilitationen werden nach Angaben der Rentenversicherung auch in Corona-Zeiten unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt. Sie sind sowohl ambulant als auch stationär möglich und dauern durchschnittlich drei Monate. Oft geht der Behandlung ein Entzug im Krankenhaus voraus.

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