Reichsbürger aus Niedersachsen muss in Psychiatrie
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/4BOXYC4EOLQ6EUPG4UB6TWD6UA.jpg)
Blick auf ein Hinweisschildbvor dem Bundesgerichtshof (BGH).
© Quelle: Uli Deck/dpa
Karlsruhe/Oldenburg (dpa/lni). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die unbegrenzte Unterbringung eines so genannten Reichsbürgers aus Niedersachsen in der Psychiatrie bestätigt. Das oberste deutsche Strafgericht in Karlsruhe verwarf in diesem Punkt die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom September 2022.
Der Mann hatte die wahnhafte Vorstellung entwickelt, er sei «Commander» der angeblichen Regierungsinstitution SHAEF. Das Kürzel SHAEF steht für das frühere Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa. Gegen vermeintliche Gegner schrieb er Todesurteile, die er im Nachrichtenkanal Telegram mit Tausenden Followern teilte. Er habe auch dazu aufgerufen, den Bürgermeister einer norddeutschen Kleinstadt zu töten, teilte der BGH am Montag mit.
Das Landgericht Oldenburg hatte ihn wegen dieser Wahnvorstellungen als schuldunfähig freigesprochen. Der Angeklagte müsse aber in eine psychiatrische Klinik, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, urteilten die Oldenburger Richter. Diese Abwägung sei rechtlich richtig, die Einweisung rechtskräftig, befand der BGH. Das Landgericht müsse aber noch einmal über die Einziehung der Tatwaffen verhandeln: eines Smartphones, eines Tablets, einer Schreckschusspistole und eines Küchenmessers.
Sogenannte Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennen ihre Rechtsordnung nicht an.
© dpa-infocom, dpa:230306-99-848847/2