Freiheiten für Geimpfte? Das ist der Stand in jedem Bundesland

Geimpfte müssen in einigen Bundesländern keine negativen Tests mehr vorlegen.

Geimpfte müssen in einigen Bundesländern keine negativen Tests mehr vorlegen.

Friseurbesuch, Terminshopping, Reisen ohne Quarantäne – all das ist in einigen Bundesländern für vollständig Geimpfte wieder möglich, obwohl der Bund dazu noch keine einheitliche Verordnung erlassen hat.

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Laut einem Artikel der Tagesschau planen alle Bundesländer bis auf Hamburg Lockerungen oder haben sie bereits umgesetzt.

Das Bundeskabinett will in der kommenden Woche über entsprechende Regeln beraten, über die der Bundesrat schlussendlich am 28. Mai entscheiden muss.

Wir geben einen Überblick, welche Grundrechte Geimpfte in den Bundesländern jetzt schon zurückbekommen haben.

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Baden-Württemberg

Generell sind Geimpfte und Genesene von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit. So steht es in der Corona-Verordnung des Landes, die bereits seit Samstag gilt. Zudem entfalle die Quarantäne für Geimpfte bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten, nicht aber aus Virusmutationsgebieten. So berichtet es das ZDF. Allerdings ist ein Nachweis der Impfung erforderlich, um die Freiheiten tatsächlich genießen zu können.

Bayern

In Bayern sind seit dieser Woche vollständig Geimpfte mit negativ Getesteten gleichgestellt. Das bedeutet etwa, dass sie bei einem Friseurtermin keinen negativen Test mehr vorlegen müssen. Ausnahmen könne es für vulnerable Gruppen geben.

Impfen wirke und sei der einzige Weg aus der Pandemie. Mittlerweile habe rund jeder Vierte der Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns eine Erstimpfung erhalten. „Wer zweimal geimpft ist, sollte auch mehr Freiheiten zurückbekommen.“

Und der Freistaat will sogar noch einen Schritt weitergehen, künftig auch genesene Corona-Patienten mit vollständig Geimpften und negativ Getesteten gleichstellen. „Wir werden nächste Woche die Gleichstellung von Genesen auf den Weg bringen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag nach einer Sitzung des CSU-Präsidiums mit der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) in München. Weitere Details nannte er zunächst aber nicht.

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Berlin

Auch in Berlin sind genesene und geimpfte Menschen von der Testpflicht befreit. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Allerdings: Für Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen einschließlich ambulanter Pflegedienste gelten abweichende Regeln. Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 1. Mai in Kraft und gilt vorerst bis zum 16. Mai.

Brandenburg

Brandenburg hat geimpfte und getestete Menschen gleichgestellt. Möglich ist dies dort, wo die Verordnung einen negativen Test vorschreibt, unter anderem auch für einen Friseurbesuch. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, dies gelte ebenso für Schulen und Kitas.

Geimpfte müssen sich zudem nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet nach Brandenburg einreisen. Die Regel gelte nicht für Menschen, die aus Virusvariantengebieten zurückkommen, teilte Regierungssprecher Florian Engels mit.

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Grenzpendler benötigen jedoch weiterhin einen negativen Test, wenn sie beispielsweise zum Einkaufen nach Polen fahren wollen. Die Freiheiten gelten nur für diejenigen, die sich mit einem in der EU zugelassenen Vakzin haben impfen lassen. Der russische Impfstoff Sputnik V sei bislang noch nicht zugelassen, machte Engels deutlich.

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Bremen

Die Hansestadt hat die Quarantänepflicht für Geimpfte aufgehoben. Davon ausgenommen sind jedoch Patienten in Kliniken und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen.

Hamburg

In Hamburg genießen Geimpfte oder Genesene keine Freiheiten. Die Stadt warte die bundeseinheitlichen Regeln ab, hieß es auf Anfrage des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Hessen

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und das ZDF berichten, entfällt für Reiserückkehrer die Quarantänepflicht, wenn sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Davon ausgenommen sind Menschen, die aus Virusvariantengebieten zurückkommen.

Zudem müssen sich Geimpfte nicht isolieren, wenn in ihrem Haushalt ein Corona-Fall auftritt. Auch die Testpflicht bei Schülern und Lehrern, vor dem Friseurbesuch oder beim Einkauf nach dem Click-and-Meet-Modell entfällt.

Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 1. Mai soll in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für vollständig geimpfte Menschen entfallen. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Kabinetts.

Damit können die bislang rund 106.000 komplett geimpften Menschen im Nordosten zum Beispiel ohne negativen Schnelltest zum Friseur, in den Zoo oder in den Baumarkt gehen.

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Auch bei Beherbergungen aus dienstlichen Gründen, in Schulen, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Fahr-, Flug- und Jagdschulen entfalle für komplett Geimpfte die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests. Erleichterungen sind für diese Gruppe demnach auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern geplant.

Die neue Regel sei ein wichtiges Zeichen für „alle Menschen in unserem Land“. Erstmals seien Erleichterungen nicht wegen der Infektionslage, sondern „aufgrund eines wirksamen Schutzes gegen Corona“ möglich.

Niedersachsen

Niedersachsen hat Geimpfte bereits von Test- und Quarantänepflichten befreit. Doch weitere Erleichterungen für Geimpfte schloss Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Montag vorerst aus.

„Solange wir noch nicht allen Menschen ein Impfangebot machen können, sollten wir eine unterschiedliche Behandlung von geimpften und noch nicht geimpften Menschen so weit wie möglich vermeiden“, sagte er.

Die Sozialministerin Daniela Behrens erklärte am Mittwoch darüber hinaus: „Ob wir Durchgeimpfte von weiteren Einschränkungen ausnehmen müssen, muss die weitere gesellschaftliche Debatte und die Fortschritte in der Forschung zeigen.“

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Nordrhein-Westfalen

Vollständig Geimpfte und Genesene in Nordrhein-Westfalen brauchen ab Montag keinen negativen Test mehr für Einkäufe in Geschäften oder den Friseurbesuch, wie die Landesregierung am Samstag in Düsseldorf ankündigte. Auch die Testpflicht in Schulen und eine Quarantäne bei der Einreise fallen dann weg.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind Getestete und vollständig Geimpfte bereits gleichgestellt. Das gilt schon seit dem 11. April, wie aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervorgeht. Auch die Quarantäne- und Isolationspflicht entfällt, wenn Geimpfte aus einem Risikogebiet einreisen.

Saarland

Das Saarland plant laut der Tagesschau Lockerungen für vollständig Geimpfte ab Montag, 3. Mai. Die entsprechende neue Verordnung soll in Kürze beschlossen werden.

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Sachsen

In Sachsen sind Geimpfte und Getestete bisher nicht gleichgestellt. Doch Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, die geltenden Corona-Einschränkungen für Geimpfte zu lockern. „Wir schränken derzeit Grundrechte ein, um eine Pandemie zu bekämpfen“, sagte er am Montag nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern.

Wenn es Menschen gebe, die aufgrund einer Impfung oder einer überstandenen Krankheit nicht mehr oder nur zu einem geringen Teil Überträger des Virus‘ sind, müssten sie auch anders behandelt werden. Das gelte etwa für Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen. Betroffene sollten künftig keinen Test mehr brauchen, wenn sie beispielsweise zum Friseur wollen oder ihrer beruflichen Arbeit nachgehen.

Das sächsische Kabinett will am 4. Mai über eine neue Verordnung abstimmen. Diese soll dann voraussichtlich ab dem 10. Mai gelten.

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Sachsen-Anhalt

Vollständig Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt nach der aktuell gültigen Corona-Eindämmungsverordnung von der Testpflicht befreit. Das stellte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Mittwoch klar. Mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz sei es bereits jetzt möglich, etwa zum Friseur oder in ein Geschäft zu gehen, ohne einen negativen Test nachweisen zu müssen.

Dies gelte überall dort, wo eine Testpflicht angeordnet sei. Die Regelung gelte auch für Menschen, die im Beruf einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. Dazu gehören Erzieherinnen, Lehrer, Pflegekräfte sowie Mitarbeiterinnen in Altenpflegeheimen. Die Befreiung von der Testpflicht gilt laut Grimm-Benne auch für vollständig geimpfte Besucher in Pflegeeinrichtungen.

Schleswig-Holstein

Getestete und Geimpfte sollen ab der nächsten Landesverordnung, am 10. Mai, gleichgestellt werden, bestätigte ein Sprecher der Staatskanzlei dem RND. Der Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) erklärte bereits am Mittwoch: „Ich glaube schon, dass man Freiheitsrechte so schnell wie möglich wieder zurückgeben kann und auch muss.“

Thüringen

Beim Termin-Shopping oder dem Zutritt zur Bundesgartenschau sollen Menschen 14 Tage nach ihrer vollständigen Impfung in Zukunft negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Das stellte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bereits am Montag in Aussicht. „In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass wir jetzt in Thüringen in der Landesverordnung regeln, dass Getestete, Genesene und Geimpfte gleichgestellt werden“, sagte Ramelow.

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Dies solle für Geimpfte und für Genesene zumindest erst einmal für sechs Monate nach überstandener Krankheit oder der vollständigen Impfung gelten. Ob vollständig Geimpfte im Vergleich zu nicht Geimpften allerdings auch noch andere Freiheiten zurückerhalten, ließ Ramelow zunächst noch offen.

mit dpa

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