Cyberangriffe: immer öfter Anträge auf Überwachung von Verdächtigen
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Verbindet oft Täter und Opfer: ein Laptop.
© Quelle: Oliver Berg/dpa
Berlin. Die meisten Anträge der Sicherheitsbehörden bei der G10-Kommission auf Überwachung der Post- und Telekommunikation von Verdächtigen beziehen sich mittlerweile nicht mehr auf Fälle von Extremismus, sondern auf Cyberangriffe gegen Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Es handele sich monatlich um eine „hohe zweistellige Zahl“, sagte ein Mitglied des Gremiums dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das ist der Hauptanteil.“
Die Zahl der Anträge auf Überwachung in den Bereichen Rechts- und Linksextremismus sowie Islamismus sei hingegen deutlich geringer. Ursache für den Wandel sei unter anderem, dass es vor allem in Unternehmen noch immer zu viele Sicherheitslücken gebe, hieß es.
Der Vorsitzende des Gremiums, Andreas Schmidt (CDU), bestätigte den Trend. „Es gibt viele Anträge, die Cyberangriffe betreffen“, sagte er dem RND. „Das stellt ein Problem dar, und zwar weltweit.“
Server stehen im Ausland
Zuweilen beziehen sich die Anträge auf konkrete Personen. Oft sind sie aber auch abstrakt, weil sich die Angriffe trotz einschlägiger Untersuchungen nicht zuordnen lassen. Man könne nur aufgrund von Parallelen aus der Art der Angriffe vermuten, wer eventuell der Urheber sei, verlautet aus dem Gremium.
Insofern es sich um Angriffe im politischen Bereich handelt, werden meistens Staaten dahinter vermutet, allen voran Russland. So wird der Cyberangriff auf den Bundestag im Jahr 2015 Russland zugeordnet. 2020 erwirkte die Bundesanwaltschaft deshalb einen Haftbefehl gegen einen russischen Verdächtigen. Als Problem gilt, dass sich die Server überwiegend im Ausland befinden und man die Angriffe daher nicht stoppen kann.
Abwehr soll gestärkt werden
Fest steht, dass die Zahl der Cyberangriffe allgemein zugenommen hat. Sie treffen mehr und mehr Unternehmen. Zuletzt traf es aber auch öffentliche Verwaltungen wie die des Landeskreises Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt. Die Folge ist, dass die Betroffenen oft wochenlang nicht arbeiten können und in die Wiederherstellung ihrer IT viel Energie und auch Geld investieren müssen.
Wofür steht G10?
Die G10-Kommission – benannt nach Artikel 10 des Grundgesetzes – entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Sie besteht im Wesentlichen aus ehemaligen Bundestagsabgeordneten und tagt regelmäßig.