Die Impfabfrage bei Pflegern und Lehrkräften ist richtig

Wer muss gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen, ob er gegen Corona geimpft ist?

Wer muss gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen, ob er gegen Corona geimpft ist?

Berlin. Sollte der Arbeitgeber es wissen, wenn eine Heimpflegerin, ein Erzieher in der Kita oder eine Lehrkraft nicht gegen Corona geimpft ist? Die Antwort darauf lässt sich leicht finden, wenn man die Sache einmal persönlich betrachtet. Wer Eltern im Pflegeheim hat, wird unbedingt wollen, dass der Betrieb für die Bewohnerinnen und Bewohner dort so gefahrenfrei wie möglich organisiert ist. Das funktioniert besser, wenn der Impfstatus der Beschäftigten kein Geheimnis ist.

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Oder wie Gesundheits­minister Jens Spahn (CDU) es zutreffend ausdrückt: „Wie wollen Sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an Covid gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?“

Ein Knochenjob, der Respekt verdient

Pflegerinnen und Pfleger, das Personal in Kitas und auch Lehrkräfte haben in vielen Fällen einen Knochenjob. Ihre Arbeit erfährt in aller Regel bei Weitem nicht die gesellschaftliche Wertschätzung, die diese Menschen verdient hätten. Daran sollten Politik und Gesellschaft dringend arbeiten – bei allen genannten Berufen mit einem höheren Maß an Respekt, im Fall von Pflegern und Erziehern auch mit höheren Löhnen.

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Das alles ändert aber nichts daran, dass wir in der Corona-Pandemie bei denen, die in den genannten Bereichen arbeiten, noch genauer hinschauen müssen als bei allen anderen. Denn die Verantwortung für pflegebedürftige Menschen, aber auch für Kinder, insbesondere im Kita- und im Grundschul­alter, wiegt schwer. Der Hinweis von Bildungs­gewerkschaften auf Impfquoten von rund 90jProzent in diesem Bereich ist vollkommen richtig. Nur: Er ist auch noch kein stichhaltiges Argument dagegen, die Daten abzufragen.

Ein zurückhaltender Entwurf

Das, worauf die große Koalition sich gerade verständigt hat, ist ein zurückhaltender Entwurf. Es ist ausdrücklich keine Impfpflicht für die genannten Berufs­gruppen, obwohl beispielsweise Frankreich eine solche einführt. Und: Die nun geplante Änderung betrifft nur wenige Berufsgruppen.

Dabei wäre es vernünftig, eine generelle Möglichkeit zur Abfrage des Corona-Impfstatus für die Arbeitgeber zu schaffen – jedenfalls für begrenzte Zeit. Arbeitgeber­präsident Rainer Dulger hat recht, dass dies den Gesundheits­schutz in den Betrieben deutlich vereinfachen würde. Jeder, der in einem Großraum­büro arbeitet, weiß das. Dennoch hat die große Koalition sich nicht dazu durchringen können, konsequenter zu entscheiden.

Kaum irgendwo verbringen Menschen so viel Zeit wie in der Werkhalle oder im Büro. Guter Datenschutz ist ein berechtigtes Anliegen. In Zeiten der Pandemie wiegt der Gesundheits­schutz schwerer.

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Die große Koalition ist also gerade einen Trippelschritt vorangegangen. Die Lösung zur Impfstatus­abfrage am Arbeitsplatz, die nur wenige Berufe betrifft, ist eine kleine. Dennoch gilt: Eine kleine Lösung ist besser als gar keine.

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