Bundesrat billigt Gesetz zu Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
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Der Bundesrat in Berlin hat das Teilhabestärkungsgesetz gebilligt.
© Quelle: imago images/Stefan Zeitz
Berlin. Die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen im Alltag und im Arbeitsleben sollen verbessert werden. Am Freitag billigte der Bundesrat in Berlin das entsprechende Teilhabestärkungsgesetz.
Damit haben Jobcenter und Arbeitsagenturen in Zukunft mehr Möglichkeiten zur Förderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen. Sie sollen genauso unterstützt werden wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, sollen zusätzlich gefördert werden.
Außerdem sollen Assistenzhunde künftig öffentliche Einrichtungen betreten dürfen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.
Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen aber schon vorher. Daneben forderte der Bundesrat noch weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Dazu gehören die Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten neuer Leistungen sowie eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte.
RND/dpa