Einmalzahlungen, Strompreisbremse, 9‑Euro-Ticket-Nachfolger

Neues Entlastungspaket: Wann greifen die einzelnen Maßnahmen?

Die Spitzen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP haben ein drittes Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro vereinbart.

Die Spitzen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP haben ein drittes Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro vereinbart.

Die Ampelkoalition hat sich am Sonntag auf ein drittes Entlastungspaket verständigt, dessen Umfang die Regierung auf etwa 65 Milliarden Euro beziffert. Es umfasst unter anderem Direktzahlungen für Rentnerinnen, Rentner und Studierende, Steuererleichterungen und eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung sowie beim Kindergeld. Geplant ist auch eine Strompreisbremse. Zudem strebt die Ampel einen Nachfolger für das 9‑Euro-Ticket im Nahverkehr an. Doch ab wann können die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich mit den Entlastungen rechnen? Ein Überblick über die einzelnen Maßnahmen:

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  • Einmalzahlung für Ruheständlerinnen und Ruheständler ab 1. Dezember: Zum Ausgleich der hohen Energiepreise wird eine Einmalzahlung von 300 Euro an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen, die in der Regel mit dem Septembergehalt überwiesen wird. Auch Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes erhalten die neue Direktzahlung.
  • Zeitpunkt für Einmalzahlung für Studierende noch unklar: Wann Studentinnen und Studenten sowie Fachhochschülerinnen und Fachhochschüler die für sie beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bekommen, ist noch nicht geklärt. Die Modalitäten der Auszahlung müssen noch festgelegt werden.
  • Wohngelderweiterung zum 1. Januar 2023: Das Wohngeld wird um eine dauerhafte Klima- und Heizkosten­komponente erweitert, um die Energiepreise abzufedern. Details sind offen. Zudem soll der Kreis der bezugsberechtigten Haushalte von 700.000 auf zwei Millionen deutlich erweitert werden. Auch hier fehlen noch Details zu den Einkommensgrenzen. Unabhängig davon soll im Dezember ein weiterer Heizkostenzuschuss gezahlt werden, und zwar 415 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 540 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
  • Bürgergeld­anpassung zum 1. Januar 2023: Dann wird damit begonnen, dass beim Bürgergeld – dass das Arbeitslosengeld II und vergleichbare Sozialleistungen wie geplant ablöst – bei der Anpassung des Satzes die für das aktuelle Jahr erwartete Inflation einbezogen wird. Bisher gilt ausschließlich die Teuerungsrate des zurückliegenden Jahres. Der Regelsatz soll dann „auf etwa 500 Euro“ angehoben werden.
  • Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023: Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind steigt um 18 Euro auf dann 237 Euro. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für Familien mit niedrigem Einkommen wird zum 1. Januar 2023 von aktuell 229 auf 250 Euro angehoben.
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  • Anpassung der Midijob-Einkommensgrenze zum 1. Oktober und 1. Januar 2023: Die Einkommensgrenze für die Beschäftigung in sogenannten Midijobs, bei denen verringerte Sozialbeiträge gelten, wird am 1. Januar 2023 auf 2000 Euro angehoben. Wie geplant steigt sie zunächst zum 1. Oktober von 1300 auf 1600 Euro.
  • Ausgleich der kalten Progression ab 2023: Bei der Einkommenssteuer wird dann die kalte Progression ausgeglichen. Sie entsteht, wenn Lohnsteigerungen durch die Preissteigerung aufgefressen werden. Dann müssen höhere Steuern bezahlt werden, obwohl die Kaufkraft gar nicht gestiegen ist. Konkret sollen die Tarifeckwerte der Einkommens­steuertarife an die Inflationsrate angepasst werden. Dadurch werden die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nach früheren Angaben von Lindner 2023 um mindestens 10 Milliarden Euro entlastet.
  • Homeoffice-Pauschale entfristet: Die in der Corona-Pandemie eingeführte, von der Steuer absetzbare Homeoffice-Pauschale von 5 Euro am Tag (maximal 600 Euro im Jahr) wird dauerhaft entfristet. Sie sollte bisher nur bis Ende 2022 laufen.
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Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung ein neues Entlastungspaket von mindestens 65 Milliarden Euro geschnürt.

  • Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen ab 1. Januar 2023 beabsichtigt: Bestätigt wurde die Absicht Lindners, dass ab dann die Rentenbeiträge steuerlich voll abgesetzt werden können – und damit zwei Jahre früher als bisher geplant.
  • Lohnsteigerungen ab sofort: Einigen sich die Tarifpartner auf zusätzliche Zahlungen, kann ein Betrag von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.
  • Zeitpunkt für 9‑Euro-Ticket-Nachfolger noch unklar: Der Bund ist bereit, ein bundesweites Nahverkehrsticket mit 1,5 Milliarden Euro zu unterstützen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Ziel sei ein „preislich attraktives“ Ticket in der Spanne zwischen 49 und 69 Euro. Wann das kommt, steht indes noch nicht fest.
  • Kurzarbeitergeld-Regelung verlängert: Die in der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
  • Umsatzsteuer­senkung in der Gastronomie verlängert: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Inflation nicht weiter zu befeuern.
  • Beginn der Strompreisbremse unklar: Es soll für eine bestimmte Strommenge („Basisverbrauch“) ein gedeckelter Preis gelten. Details wurden aber noch nicht genannt. Die Kosten sollen durch eine teilweise Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das sind Profite, die die Produzenten von Öko-, Atom- und Kohlestrom erwirtschaften, wenn der Strompreis von (teuren) Gaskraftwerken bestimmt wird.
  • Anhebung des Preises für CO₂-Emissionen auf 1. Januar 2024 verschoben: Die eigentlich zum 1. Januar 2023 geplante weitere Anhebung des Preises für CO₂-Emissionen um 5 auf 35 Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Auch alle weiteren Erhöhungsschritte verschieben sich entsprechend um ein Jahr. Das soll eine Entlastung beim Gaspreis bringen.
  • Zeitpunkt für Anpassung des Miet- und Energierechts noch unklar: Mietende, die ihre Nebenkosten nicht zahlen oder Vorauszahlungen nicht leisten können, sollen durch Änderungen im Mietrecht „angemessen“ geschützt werden. Details wurden aber noch nicht genannt. Sperrungen von Strom und Gas sollen durch sogenannte Abwendungs­vereinbarungen verhindert werden. Hierzu soll das Energierecht entsprechend angepasst werden.

RND/hsc/kd/tms

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