„Zeichen gegen Politikverdrossenheit“: Mützenich verteidigt Wahlrechtsreform
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SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich hält die Wahlrechtsreform im Bundestag für sinnvoll. (Archivbild)
© Quelle: Kira Hofmann
Berlin. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Verkleinerung des Bundestags gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. In einem Brief an die sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag wirft er der Union vor, eine Reform des Wahlrechts in den vergangenen Legislaturperioden blockiert zu haben. „Heute haben wir die Möglichkeit, den entscheidenden Schritt zu machen, ohne von den Interessen einer Partei aufgehalten zu werden, die nur in einem Bundesland zur Wahl steht“, heißt es in dem Schreiben, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Damit meint Mützenich die bayerische CSU, deren Chef Markus Söder bereits damit gedroht hat, die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzufechten.
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Mützenich schreibt in dem Brief, die Reform stärke die Legitimität des Parlaments. „Wir beweisen mit diesem Gesetz, dass Politik in der Lage ist, auch Reformen zu verabschieden, deren Restriktionen sie selbst betreffen und setzen damit ein wichtiges Zeichen gegen die um sich greifende Politikverdrossenheit.“
Ampel-Koalition beschließt Wahlrechtsreform
Am Sonntag war bekanntgeworden, dass sich die Ampel-Fraktionen abschließend auf eine Wahlrechtsreform verständigt haben, die bis Ende der Woche vom Bundestag beschlossen werden soll. Sie sieht eine Verkleinerung des Bundestags von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 vor. Neben den Überhang- und Ausgleichsmandaten wird die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen, nach der Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Das traf bei der Wahl 2021 auf die Linke zu.
Mützenich begründete die Streichung der Klausel mit möglichen Klagen dagegen. „Die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass die Grundmandatsklausel heute schon ein Element ist, das weder verfassungs- noch wahlrechtlich begründbar ist“, schreibt er an die SPD-Abgeordneten. „Sie stellt einen Systembruch dar, da sie den falschen Eindruck einer Personenwahl vermittelt, obwohl die Bundestagswahl eine Verhältniswahl ist. Im neuen Wahlsystem fällt dies noch schwerer ins Gewicht und kann als Einfallstor für eine erfolgreiche Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht dienen.“
RND/dpa