„Eigentlich etwas schade“

Anzeige von Lauterbach: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Beatrix von Storch

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch.

Es wird kein Ermittlungs­verfahren gegen die AfD-Bundestags­abgeordnete Beatrix von Storch wegen der Beleidigung von Bundes­gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) geben. Das teilte die Politikerin am Montag über ihren Twitter-Account mit und bezog sich auf ein Schreiben der Staats­anwaltschaft Berlin. Lauterbach hatte Storch im September angezeigt. Sie soll zu ihm im Bundestag laut vernehmlich „Sie sind völlig irre!“ gesagt und ihm „einen Vogel“ gezeigt haben.

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Auf ihrem Twitter-Account teilte Storch ein Foto von einem Brief der Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem teilte ihr der ermittelnde Beamte mit, dass das Verfahren eingestellt wurde, da keine verfolgbare Straftat vorliege.

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Storch: „Eigentlich etwas schade“

Die Politikerin kommentierte das Schreiben: „Eigentlich etwas schade: die Staatsanwaltschaft will auf Lauterbachs Anzeige wegen Beleidigung gegen mich nicht ermitteln und hat das Verfahren eingestellt.“ Weiter fragte sie: „Ob das jetzt auch alle berichten werden?“

Lauterbach selbst erklärte sein Vorgehen im September auf Twitter: „Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD. Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen.“ Dazu verlinkte er einen Bericht des „Spiegel“, der von dem Vorfall berichtete und Einblicke in die Strafanzeige hatte.

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Demnach waren Bundesverkehrs­minister Volker Wissing (FDP) und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundes­ministerium für Soziales Annette Kramme (SPD) als Zeugen angegeben.

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RND/lka

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