Hessen: Extremisten sollen nicht als ehrenamtliche Richter tätig werden dürfen
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In Sachsen werden Schöffen gesucht (Symbolbild).
© Quelle: Friso Gentsch/dpa
Gegen Extremisten als Schöffen soll es härtere Gesetze geben. Der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Plan stößt nun auf Kritik. Der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) geht der Vorstoß nicht weit genug, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Sie zitiert aus einem Brief von Kühne-Hörmann an Buschmann.
Die Forderung: „Muss“ statt „soll“ bei Verfassungstreue
Laut Gesetzesentwurf sei es ein Ausschlusskriterium, wenn jemand „keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. In dem Schreiben kritisiert Hessens Justizministerin nun, dass ein „soll“ keine zwingende Regel sei. Sie hält die Vorlage daher für zu lasch und plädiert dazu, eine „Muss“-Vorschrift gegen Extremisten einzuführen. Für hauptamtliche Richter gelte das heute schon. „Diese Selbstverständlichkeit muss gleichermaßen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gelten“, schreibt sie.
Bisher werden Schöffen laut Süddeutscher Zeitung nur auf eine frühere Stasi-Mitgliedschaft geprüft. In der Vergangenheit hatten NPD und AfD dazu aufgerufen sich als Schöffen zu engagieren. Auch das Pegida-Bündnis forderte auf Facebook dazu auf, Schöffe zu werden: „Jeder tue, was er kann, mit dem was er hat, da wo er ist!“ Das dokumentierte der „Stern“ im Jahr 2018.
RND/sf