Digitalisierung beim Arzt: Wie steht’s um die elektronische Patientenakte?
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Technische Schwierigkeiten gibt es derzeit noch bei der Einführung der elektronischen Patientenakte ePA.
© Quelle: pixabay
Berlin. An der Digitalisierung des Gesundheitswesens haben sich schon einige Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister die Zähne ausgebissen. Nun soll es nach Willen von Karl Lauterbach mit dem Schlüsselprojekt – die verbindliche elektronische Patientenakte – schnell vorangehen. Darum geht es:
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte soll das digitale Spiegelbild des Gesundheitszustandes eines Patienten oder einer Patientin sein. Die Ärzteschaft kann darin beispielsweise Arztbriefe oder Blutbilder verschlüsselt hochladen und auch die Patienten sollen ihre Dokumente dort ablegen können. Das Ziel ist, dass Gesundheitskräfte sich rasch ein Bild vom Gesundheitszustand und von der Krankengeschichte eines Patienten machen können.
Das Faxen von Röntgenbildern von Arztpraxis zu Arztpraxis soll der Vergangenheit angehören. Patienten haben die Kontrolle über die Daten und entscheiden selbst, wer auf die Akte Zugriff hat. Eine gut strukturierte Akte vereinfache die Koordination der Versorgung ungemein, sagte die Vizevorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Hiervon würden die Patientinnen und Patienten enorm profitieren.“
Wieso nutzen bisher nur weniger als 0,1 Prozent der Versicherten die E‑Akte?
An den Versicherten liegt das nicht. Zwar gibt es die Akte mit einer App seit Januar 2021, doch kaum jemand verwendet sie bisher. Die elektronische Patientenakte ist der BER des Gesundheitswesens – ein Großprojekt, das über zwei Jahrzehnte immer teurer und einfach nicht fertig wurde. Zunächst ging es um eine elektronische Gesundheitskarte. Doch von Anfang an gab es aus dem Gesundheitswesen großen Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte, der die schleppenden Planungen erst recht in die Länge gezogen hat.
Irgendwann war die Welt ohne elektronische Gesundheitskarte so weit digitalisiert, dass statt der Datensammlung auf der Karte mit einer App weitergeplant werden musste. Die E‑Karte hat nur noch die Stammdaten. Doch während man inzwischen sogar im Parkhaus mit App bezahlen kann, konnte sich die elektronische Patientenakte nicht durchsetzen, weil die wenigsten Praxen und Kliniken darauf eingestellt sind. Es gibt auch kein einheitliches System für das Einspeisen der Daten und Befunde.
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Was hat Lauterbach nun vor – und bringt das was?
Der Sozialdemokrat will die Akte verbindlich gestalten, wie er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ sagte. Jeder, der nicht ausdrücklich widerspreche, sei automatisch mit dabei. Dieses Vorgehen allein wird der elektronischen Patientenakte aber nicht zum Durchbruch verhelfen: Wenn es Politik und Gesundheitswesen gelingen würde, für die elektronische Patientenakte ein nutzerfreundliches System zu installieren, das von Kliniken und Praxen selbstverständlich eingesetzt wird, dann würden die Versicherten scharenweise das System nutzen.
Auch der Hausärzteverband pocht auf „ein praxistaugliches und pragmatisches“ Konzept. Die Administration der Zugriffsrechte müsse einfach und intuitiv sein und dürfe in den Praxen keine zusätzliche Arbeit machen, sagte Vizechefin Buhlinger-Göpfarth. Ansonsten werde die Akte weiter ein „Schattendasein“ führen.
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Welche Bedenken gibt es?
Eine große Sorge der Kritikerinnen und Kritiker ist, dass der Datenschutz unter die Räder kommt. So äußerte sich der Bundes-Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bereits kritisch dazu, dass auf die Akte nur verzichtet wird, wenn der Patient aktiv widerspricht. Auch die Hausärzte-Vizechefin Buhlinger-Göpfarth betonte, es müsse sichergestellt werden, dass Patienten der Akte einfach und schnell widersprechen können. „Ansonsten sehen wir die Gefahr, dass Vertrauen in die elektronische Patientenakte verloren geht.“
Patientenschützer Eugen Brysch drang auf eine Papierauskunftspflicht. So habe der Gesetzgeber bei der Einführung der E‑Patientenakte Menschen zu berücksichtigen, die nicht technisch versiert seien, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Eine Herausforderung wird es somit sein, auch diesen Betroffenen einen differenzierten Umgang mit ihren Patientendaten zu ermöglichen. Ohne eine kostenlose Auskunftspflicht in Papierform per Post wird es nicht gehen.“