Von Maskenpflicht bis Lockdown

Amtsärztechef: Infektionsschutzgesetz muss wieder alle Corona-Maßnahmen erlauben dürfen

Amtsärztechef Johannes Nießen.

Amtsärztechef Johannes Nießen.

Berlin. Die Amtsärzte setzen bei der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes auf weitreichende Möglichkeiten, um die Corona-Pandemie einzudämmen. „Auch ein Lockdown muss als eines der letzten Instrumente grundsätzlich möglich sein“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag).

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„Im absoluten Ernstfall müssen die Landesregierungen wieder zügig Betriebe und Schulen schließen können“, ergänzte Nießen vor der Präsentation eines Expertengutachtens zu den bisherigen Schutzmaßnahmen.

Nießen hinterfragt Entscheidungsgewalt der Parlamente

Grundsätzlich solle der Instrumentenkasten des Infektionsschutzgesetzes wieder alle Schutzmaßnahmen enthalten, die bereits am Anfang der Pandemie zur Verfügung standen. Dazu zählte Nießen die Möglichkeit zur Anordnung einer Maskenpflicht, aber auch 2G-Regelungen und weitere Kontaktbeschränkungen.

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„Wir müssen sämtliche Maßnahmen bedarfsweise nutzen können.“ Mit den Maßnahmen bis hin zum Lockdown sei man gut durch die Pandemie gekommen. „Ich hoffe jetzt, dass das Gutachten der Sachverständigen dazu dient, die Möglichkeiten für den Herbst zu erweitern.“

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Nießen forderte zudem die Überprüfung der Frage, „ob es richtig war, den Infektionsschutz in die Hand der Parlamente zu geben und damit langsam zu machen“. Man müsse im Herbst schneller auf eine Verschärfung der Infektionslage reagieren können. „Bis ein Landesparlament die Entscheidung getroffen hat, kann es für eine effektive Infektionskontrolle schon zu spät sein. Man kann nicht wochenlang diskutieren, welche Maßnahme richtig ist. Das widerspricht jedem Krisenmanagement.“

RND/dpa

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