Proteste von Klimaaktivisten

Straßenblockaden und beschädigte Gemälde: Buschmann hält Gefängnisstrafen für möglich

Am 28. Oktober blockierten Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppen Scientists Rebellion, Extinction Rebellion und Letzte Generation, die Karlsstraße in München.

Am 28. Oktober blockierten Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppen Scientists Rebellion, Extinction Rebellion und Letzte Generation, die Karlsstraße in München.

Berlin. Aus Sicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wären in bestimmten Fällen auch Gefängnisstrafen für Klimaaktivisten möglich. „Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Mittwoch). „Gesetze sehen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor.“ Diese Gesetze gelte es auch durchzusetzen.

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Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte, diese Form des Protests führe in eine „Sackgasse“. Künast weiter: „Wenn der Kern des Problems nicht mehr diskutiert wird, sondern nur noch die Frage "ist das ein legitimer Protest" - genauso bei dem Thema Bilder und Museen“, sagte sie dem RBB-Inforadio. „Ich finde, es macht keinen Sinn. Es ist eine Sackgasse.“

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Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ hatten zuletzt mit aufsehenerregenden Aktionen demonstriert. Ende Oktober verzögerte eine Verkehrsblockade nach Angaben der Feuerwehr eine Verkehrsblockade von Klimaaktivisten die Rettung einer lebensgefährlich verletzten Radfahrerin. Zuvor hatten Aktivisten im Potsdamer Museum Barbarini ein mehr als 100 Millionen Euro teures Gemälde mit Kartoffelbrei beworfen. Passiert ist dem Kunstwerk dabei nichts, da es von einer Glasschicht geschützt war. Aktionen dieser Art gibt es derzeit häufiger - auch im Ausland.

RND/dpa

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