Mammutverfahren mit 20 Beschuldigten

Anschläge von Paris: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Hauptangeklagten

13. November 2015: Rettungskräfte versorgen die Opfer vor einem Café im 10. Bezirk in Paris

13. November 2015: Rettungskräfte versorgen die Opfer vor einem Café im 10. Bezirk in Paris

Paris. Im Prozess um die Terroranschläge in Paris vom November 2015 hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. Salah Abdeslam sei eine Schlüsselfigur bei den islamistisch motivierten Anschlägen gewesen, sagte Staatsanwältin Camille Hennetier am Freitag im Pariser Justizpalast. Wegen der immensen Schwere der Taten, die ihm zur Last gelegt werden, solle die Strafe ohne Möglichkeit zur Haftverkürzung verhängt werden.

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Abdeslam gilt als einziger Überlebender des damaligen Terrorkommandos. Hennetier sagte, er selbst habe sich als Soldat der Terrororganisation Islamischer Staat dargestellt und sei seiner Ideologie bis zum Ende treu geblieben.

Der Prozess rollt die Anschlagsserie vom 13. November 2015 auf. Bei den Anschlägen hatten Extremisten insgesamt 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal „Bataclan“ an und beschossen Bars und Restaurants im Osten der französischen Hauptstadt. Außerdem sprengten sich drei Selbstmordattentäter an dem Abend während eines Fußball-Länderspiels zwischen Deutschland und Frankreich am Stade de France in die Luft. Der IS reklamierte die Anschläge für sich.

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Neben Abdeslam müssen sich 19 weitere Beschuldigte in dem seit Herbst laufendem Mammutverfahren verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte für sie zwischen fünf Jahren Haft und Lebenslang. Sie sollen Papiere besorgt, Abdeslam außer Landes gefahren oder in zwei Fällen verhinderte Attentäter sein.

Gegen sechs weitere Angeklagte wird der Prozess in Abwesenheit geführt. Fünf von ihnen kamen vermutlich in der Zwischenzeit in Syrien ums Leben, einer ist wegen Terrorvorwürfen in der Türkei inhaftiert. Zudem sollten ihr zufolge gegen zahlreiche der Beschuldigte ein befristetes oder permanentes Aufenthaltsverbot verhängt werden.

Staatsanwalt Nicolas Le Bris sagte, man sei überzeugt, dass auch Abdeslam versucht habe, seinen Sprengstoffgürtel zu zünden - auch wenn dies für das Strafmaß letztlich unerheblich sei. Abdeslam hatte ausgesagt, den letztlich defekten Gürtel absichtlich nicht gezündet zu haben. Der Angeklagte sei Mittäter, sagte Le Bris - und so habe er das Blut der Opfer quasi an seinen Händen.

Nach mehr als 130 Prozesstagen sollen in der kommenden Woche nun die Plädoyers der Verteidigung beginnen. Ein Urteil könnte Ende Juni fallen. Mehrfach wurde der Prozess unterbrochen und Sitzungen wegen Corona-Infektionen verschoben. Abdeslam wurde wegen Schüssen auf die Polizei kurz vor seiner Festnahme bereits in Belgien zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

RND/dpa

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