Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßt Urteil

Abschiebungen aus Deutschland können nicht wegen Corona ausgesetzt werden – urteilt EuGH

Ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" steht vor dem Europäischen Gerichtshof im luxemburgischen Europaviertel.

Ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" steht vor dem Europäischen Gerichtshof im luxemburgischen Europaviertel.

Luxemburg. Deutschland kann die Frist für die Abschiebung von Schutzsuchenden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht aufgrund der Corona-Pandemie aussetzen. Der EuGH urteilte am Donnerstag, dass die Abschiebungsfrist von sechs Monaten trotz der vorübergehenden Aussetzung von Rückführungen während der Corona-Krise in der EU weitergelaufen sei. Das Bundesinnenministerium hatte dagegen argumentiert, dass die Frist wegen der Corona-Maßnahmen ausgesetzt worden sei.

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Der EuGH bestätigte somit die Auffassung eines deutschen Gerichts, wonach die Bundesrepublik für die Anträge von mehreren Asylsuchenden zuständig sei, die zwar über ein anderes EU-Land eingereist waren und dort hätten Asyl beantragen müssen, aber wegen der Pandemie nicht rechtzeitig dorthin zurückgeschickt worden waren.

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Konkret geht es um drei Menschen, die 2019 über Italien in die EU kamen und in Deutschland Asyl beantragten. Nach den im EU-Recht verankerten Dublin-III-Regeln wäre eigentlich Italien als Ersteinreiseland für die Asylanträge zuständig gewesen. Die deutschen Behörden ordneten daher die Abschiebung nach Italien an. Die Überstellungen konnten jedoch nicht durchgeführt werden, da die italienischen Behörden diese wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt hatte. Währenddessen verstrich die sechsmonatige Frist.

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Der EuGH stellte nun klar, dass die Frist trotz der vorübergehenden Abschiebungspause galt und nicht ausgesetzt war. Die endgültige Entscheidung in der Sache liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte das Urteil. „Das ist ein wichtiges Urteil für den Flüchtlingsschutz in Europa, das den Betroffenen Rechtssicherheit gibt“, sagte Wiebke Judith. Die Richter hätten sichergestellt, dass ein Land nicht nach Belieben Fristen zur Überstellung von Geflüchteten in ein anderes EU-Land aussetzen dürfe. „Die betroffenen Menschen müssen jetzt endlich in Deutschland ein inhaltliches Asylverfahren bekommen“, sagte Judith.

RND/dpa

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