Start mit großen Problemen

Plattform für Einmalzahlung für Studierende bricht vorübergehend zusammen

Studentinnen und Studenten sitzen während einer Vorlesung in einem der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) in Münster (Symbolbild).

Studentinnen und Studenten sitzen während einer Vorlesung in einem der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) in Münster (Symbolbild).

Berlin. Studierende und Fachschülerinnen und ‑schüler, die am Mittwoch die neu freigeschaltete Plattform zur Beantragung der Energie­preis­pauschale nutzen wollten, mussten zunächst Geduld mitbringen. Wenige Stunden nach ihrem Start war die dafür eingerichtete Seite „Einmalzahlung200.de“ für kurze Zeit nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus.

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Nutzende landeten später wegen des großen Andrangs zunächst in einem digitalen Warteraum. Bei einem Test durch das Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) betrug die Wartezeit dabei am Mittwoch­vormittag zwischen drei und zehn Minuten.

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Offenbar zu viele Zugriffe gleichzeitig

Der bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU), übte scharfe Kritik am Bildungs­ministerium: „Der Zusammenbruch der Stark-Watzinger-Plattform macht das Desaster der Bundes­bildungs­ministerin bei der Auszahlung des 200‑Euro-Zuschusses komplett“, teilte er dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) mit. Nach über einem halben Jahr des Wartens gebe es „keinen Grund zum Jubeln“, so Jarzombek. „Die Ministerin sollte sich bei den Betroffenen entschuldigen. Ich erwarte von der Ministerin, dass sie die technischen Schwierigkeiten umgehend behebt.“

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Am Mittwochmorgen gab es offensichtlich sehr viele Zugriffe gleichzeitig. Bund und Länder hatten die Seite eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Personen getestet. Etwa 3,5 Millionen Menschen haben Anspruch auf die 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Strom- und Heizkosten.

Beantragen können die Zahlung Studierende und Fachschülerinnen und -schüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energie­preis­pauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

RND/sic/tms/dpa

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