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Unfälle in Freizeitparks: Wie werden Fahrgeschäfte und Attraktionen geprüft und gewartet?

Klotten: Hier wurde im vergangenen Jahr eine 57-jährige Frau aus einer Gondel einer Achterbahn geschleudert und starb an den Folgen des Sturzes.

Klotten: Hier wurde im vergangenen Jahr eine 57-jährige Frau aus einer Gondel einer Achterbahn geschleudert und starb an den Folgen des Sturzes.

Günzburg. Im Europa-Park Rust ist es am Montag (14. August) zu einem Unfall gekommen: Ein mobiles Schwimmbecken der „High-Diving-Show „Retorno dos Piratas“ hatte sich während einer Aufführung durch einen Riss geöffnet. An dem Wasserbecken seien bis zu 25 Meter hohe Podeste montiert, von denen aus Akrobaten springen. Weil nach Austritt des Wassers die Stabilität fehlte, seien die Gerüste zusammengebrochen. Sieben Menschen wurden verletzt, drei kamen ins Krankenhaus. Und es ist nicht das erste Unglück in diesem Jahr in dem Freizeitpark, im Juni erst brannte es in der „Yomi-Zauberwelt der Diamanten“. Nach damaligen Erkenntnissen dürfte ein technischer Defekt das Feuer ausgelöst haben. Bei einem Großeinsatz mit Hunderten Rettungskräften wurden zwei Feuerwehrleute leicht verletzt.

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Auch in anderen Freizeitparks kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen. Im Sommer 2022 etwa wurden bei einem Achterbahnunfall im Legoland Günzburg in Bayern 31 Menschen verletzt. Ein Zug der Achterbahn „Feuerdrache“ war auf einen vorausfahrenden Zug aufgefahren. Ein weiterer Unfall in einem deutschen Freizeitpark geschah nur fünf Tage zuvor und endete sogar tödlich. Eine 57 Jahre alte Frau war im Klotti-Park in Klotten an der Mosel am 6. August 2022 aus einer fahrenden Achterbahn gestürzt.

Achterbahnen werden regelmäßig geprüft und gewartet

Unfälle in Fahrgeschäften – mit Verletzten oder sogar mit tödlichem Ausgang – sind selten, sorgen dann aber für besondere Aufmerksamkeit. Um Sicherheitsrisiken durch die Technik auszuschließen, werden Achterbahnen in deutschen Freizeitparks regelmäßig geprüft und gewartet. Doch was bedeutet das genau? Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick.

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Wie werden Achterbahnen geprüft und gewartet?

Die TÜV-Unternehmen prüfen Achterbahnen im Auftrag der zuständigen Bauaufsicht. „Eine solche Prüfung findet in Freizeitparks üblicherweise einmal pro Jahr vor Saisonbeginn statt“, erklärt Maurice Shahd, Pressesprecher des TÜV-Verbands, gegenüber dem RND. Welche Fahrgeschäfte wie häufig einer Prüfung unterzogen werden müssen, sei in einer DIN-Norm festgeschrieben. Dabei spiele auch der Achterbahntyp eine Rolle. „Für Über-Kopf-Bahnen und Bahnen mit Looping gelten beispielsweise noch einmal andere Vorschriften als für ‚normale‘ Achterbahnen“, erklärt der Sprecher.

Eine solche Prüfung dauere je nach Größe ein bis mehrere Tage. „Die Anlage wird unter anderem auf Materialermüdung, Rost und Stabilität geprüft. Außerdem werden alle sicherheitskritischen Bauteile auf ihre Funktionalität überprüft“, erklärt Shahd. Zudem gebe es je nach Fahrgeschäft Beschleunigungsmessungen, Belastungskontrollen und am Ende einer jeden Prüfung eine Probefahrt, bei der die Kräfte, die auf den Körper wirken, beurteilt werden.

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Wartung und Sicherheit liegen bei den Freizeitparks

Für die Wartung der Anlagen und somit auch für die Sicherheit während des Betriebs innerhalb der Saison ist der jeweilige Freizeitpark selbst zuständig. „Vorgeschrieben sind tägliche Sicherheitschecks, bei denen die Achterbahn vor der Eröffnung in Augenschein genommen wird“, sagt der TÜV-Sprecher. Darüber hinaus stünden die Betreiber in der Verantwortung, die Anlagen auch im laufenden Betrieb instand zu halten und auftretende Mängel unverzüglich zu beheben.

Neben der Wartung der Bahnen seien die Kontrollen durch das Personal während des Betriebs immens wichtig. „Vor jeder Abfahrt muss zum Beispiel geprüft werden, ob alle Sicherheitsbügel eingerastet sind. Das ist verpflichtend“, sagt Shahd.

TÜV-Geschäftsführer: „Sehr hohes Sicherheitsniveau“ bei Fahrgeschäften in Deutschland

Der Geschäftsführer des TÜV-Verbands, Joachim Bühler, hatte im vergangenen Jahr gesagt, die Fahrgeschäfte in Deutschland seien grundsätzlich „auf einem sehr, sehr hohen Sicherheitsniveau“. Er verwies auch auf gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen und Wartungen. „Man muss keine Sorge haben, in unsicheren Fahrgeschäften unterwegs zu sein“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zum Beispiel Bügel oder Anschnallgurte würden besonders geprüft.

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Wie werden Achterbahnen auf Volksfesten überprüft?

Für Achterbahnen und Fahrgeschäfte gelten ähnlich hohe Sicherheitsanforderungen, wie Frank Hakelberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes (DSB), gegenüber dem RND erklärt. „Fahrgeschäfte dürfen in der Regel nur mit einer hoheitlich erteilten Ausführungsgenehmigung betrieben werden. Sie ist mit der Baugenehmigung für ein Gebäude vergleichbar, aber befristet“, sagt er.

Die Fristen würden sich an der Komplexität des Fahrgeschäftes orientieren. Die Ausführungsgenehmigung Achterbahnen, Breakdancer und „Wilde Maus“-Fahrgeschäften sind auf ein Jahr befristet, die von Musikexpressen und Schunklern auf zwei Jahre und Kinderkarussells noch länger. Voraussetzung der Ausführungsgenehmigung sei immer eine erfolgreiche Begutachtung durch eine zugelassene Prüforganisation, das sind meist der TÜV oder die zuständige Landesgewerbeanstalt. „Das heißt, die Fahrgeschäfte werden von Sachverständigen regelmäßig intensiv geprüft“, führt Hakelberg weiter aus.

Frank Hakelberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes (DSB).

Frank Hakelberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes (DSB).

Zusätzlich prüfe die örtlich zuständige Bauaufsicht oder der von ihr beauftragte TÜV die Fahrgeschäfte vor dem Beginn des jeweiligen Volksfestes im Rahmen einer Gebrauchsabnahme. Hier wird das Vorliegen der gültigen Ausführungsgenehmigung und die korrekte Aufstellung des Fahrgeschäftes überprüft und auch eine Probefahrt absolviert.

Niemand kennt das Fahrgeschäft so gut wie sein Betreiber oder seine Betreiberin. Sie checken ihre Anlagen täglich vor Betriebsbeginn auf Funktion und Sicherheit.

Frank Hakelberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes

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„Aber niemand kennt das Fahrgeschäft so gut wie sein Betreiber oder seine Betreiberin. Sie checken ihre Anlagen täglich vor Betriebsbeginn auf Funktion und Sicherheit. Das tun sie aus Verantwortung gegenüber den Gästen, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und schließlich auch, weil er mit Leistung überzeugen muss, um auch im nächsten Jahr wieder platziert zu werden“, erklärt der DSB-Geschäftsführer.

Sicherheit von Achterbahnen: Sonderprüfung nach zwölf Jahren

Nach zwölf Jahren müssten sich alle Anlagen einer überaus intensiven Sonderprüfung unterziehen. „Dabei werden alle dynamisch hochbelasteten Bauteile mit modernsten Prüfmethoden begutachtet. Fahrgeschäfte werden gewissermaßen geröntgt“, sagt Hakelberg. Dieses Vorgehen würde dann alle vier bis sechs Jahre wiederholt. „Diese Sonderprüfung ist einmalig auf der Welt“, betont er.

Hakelberg lobt das Sicherheitskonzept in Deutschland in den höchsten Tönen: „Dieses engmaschige, staatlich überwachte Sicherheitssystem gewährleistet, dass unsere Fahrgeschäfte zu den sichersten der Welt gehören.“ Dazu gehört auch, dass schon bei der Konstruktion eines Fahrgeschäftes der Fall einer Störung immer mit bedacht werden müsse. Ein detaillierter Havarieplan sei fester Bestandteil der Prüfung zur Erstzulassung des Fahrgeschäftes.

Um das zu verdeutlichen, nennt Hakelberg ein Beispiel: „Ein aufgrund eines Defektes stromloses Riesenrad kann nach dem Lösen der Bremsen mit Muskelkraft bewegt werden, bis alle Gäste gefahrlos ausgestiegen sind. Auch andere Hochfahrgeschäfte, zum Beispiel Aussichtstürme, können mit manuell betriebenen Hydraulikpumpen sicher und gefahrlos wieder nach unten gefahren werden.“

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Tödliche Unfälle in anderen Freizeitparks

Unfälle mit Achterbahnen sind zwar selten, kommen aber immer wieder vor. Neben den genannten Vorfällen in Deutschland kam es auch in anderen Ländern schon zu Unfällen. Im Juni diesen Jahres entgleiste etwa im Stockholmer Freizeitpark „Gröna Lund“ eine Achterbahn - eine Person starb, 14 wurden verletzt. Mitte Juli 2022 kam bei einem schweren Unfall in einer Achterbahn im dänischen Aarhus ein 14-jähriges Mädchen ums Leben. Im September 2021 stürzte eine Sechsjährige aus einer Achterbahn in einem Freizeitpark im US-Bundesstaat Colorado. Sie war nicht richtig angeschnallt. Und im Juni 2016 etwa wurden bei der Entgleisung einer Achterbahn in Schottland zehn Menschen verletzt.

Hinweis: Dieser Text wurde am 12. August 2022 erstmals veröffentlicht.

Mit Material der dpa

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