Gutachter im Dreifachmord-Prozess: Zahnarzt voll schuldfähig
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Justizbeamte bringen den Angeklagten in Handschellen in den Sitzungssaal der Außenstelle des Landgerichts Kiel.
© Quelle: Marcus Brandt/dpa
Kiel. Im Dreifachmord-Prozess in Kiel gegen einen Zahnarzt aus Westensee hat der Gutachter den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Vor dem Landgericht sagte der Sachverständige Thomas Bachmann am Dienstag, aus psychiatrischer Sicht sehe er keine Anzeichen für eine verminderte Steuerungsfähigkeit oder Einsichtsfähigkeit. Er sehe auch keine Hinweise auf eine krankhafte-seelische Störung oder tiefgreifende Bewusstseinsstörung.
Dagegen spräche unter anderem der komplexe Tatablauf über mehrere Stunden sowie die Entsorgung der ersten Tatwaffe, einer Maschinenpistole vom Typ Uzi, sagte der Facharzt für Psychiatrie. Der 48-jährige Angeklagte hatte nach längerem Schweigen gestanden, am 19. Mai 2021 seine Frau und deren neuen Bekannten in Dänischenhagen sowie einen weiteren gemeinsamen Bekannten des Ehepaares in Kiel erschossen zu haben.
Die Taten will der Arzt aus im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht geplant haben. Am Tatabend hatte er sich der Polizei in Hamburg mit der zweiten Tatwaffe gestellt.
Angeklagter hatte sich zuvor zum Thema Mord im Internet informiert
Vor Gericht gab der Mann an, an die Morde keine genaue Erinnerung mehr zu haben. Die Taten bezeichnete er als „irreal“. In der Nacht vor den tödlichen Schüssen habe er noch im Internet bei Google „Jeder kann Mörder werden“ oder „Schuldgefühle nach dem Tod des Partners“ aufgerufen. Er habe Angst vor Impulskontrollverlust gehabt und im Netz nach Hilfe gesucht, um sich bewusst zu machen, wozu es nicht kommen sollte.
Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen dreifachen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen an. Dem 48-Jährigen drohen lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich. Das Urteil wird am 30. März erwartet.
RND/dpa