Keine Sonderrechte für Raucher: Das Landesarbeitsgericht in Rostock hat klargestellt, dass nur in vorgegebenen Pausen geraucht werden darf. Der Betriebsrat eines Dienstleisters scheiterte mit einer Klage. Die Wirtschaft begrüßt das Urteil.
Wismar/Rostock. Außerhalb der vereinbarten Arbeitspausen mal kurz eine Zigarette rauchen? In einigen Unternehmen wird das toleriert. Doch das Landesarbeitsgericht in Rostock hat dem jetzt einen Riegel vorgeschrieben – zumindest im Seehafen Wismar, einem Dienstleister für Hafenlogistik. Der Betriebsrat scheiterte mit einem Vorstoß, das Rauchen auch außerhalb der tariflich vereinbarten Pausen zu ermöglichen. „Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, solche Arbeitsunterbrechungen zu dulden“, urteilte das Gericht. Arbeitnehmer hätten während der festgelegten Arbeitszeiten ihre Arbeitsleistung zu erbringen.
Mit dem Urteil wird ein über mehrere Monate dauernder Rechtsstreit beigelegt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. „Das Urteil ist natürlich bei den Beschäftigten nicht so gut angekommen“, sagt Tristan Weiß, Betriebsrat in der Seehafen Wismar GmbH (SHW). Denn jahrelang sei das Rauchen auch außerhalb der tariflichen Pausen geduldet worden – nämlich dann, wenn es zu Unterbrechungen des Arbeitsflusses kam. In der SHW arbeiten rund 130 Mitarbeiter, die Mehrzahl seien Raucher.