Fall von Diskriminierung?

Edeka-Markt in Neubrandenburg erteilt allen Jugendlichen unter 16 Jahren Hausverbot

Edeka-Logo vor dem Supermarkt in Stuttgart (Symbolbild).

Edeka-Logo vor dem Supermarkt in Stuttgart (Symbolbild).

Jugendliche haben in der Neubrandenburger Südstadt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewissen Zeiten eine Einkaufsmöglichkeit weniger. Die Marktleitung des Edeka Kaufhof Süd hat entschieden, Jugendliche unter 16 Jahren zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr nicht mehr in den Laden zu lassen. Darüber berichtete zuerst der „Nordkurier“.

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Grund für das pauschale Hausverbot sind laut dem Bericht „einfallende Schülerhorden“ einer nahegelegenen Gesamtschule, die während der Schulzeit in die Filiale kämen und sich „respektlos verhalten“. „Die Schüler reißen Produkte auf, lassen die dann einfach so stehen und bezahlen die auch nicht“, begründete die stellvertretende Marktleiterin gegenüber dem „Nordkurier“ ihre Entscheidung.

Blockierte Einkaufswagen und respektloses Verhalten

Außerdem würden die Schüler die Einkaufswagen blockieren. „Aber am Ende kauft dann nur einer von ihnen etwas. Währenddessen stehen die älteren Leute, die alle etwas kaufen möchten, draußen und müssen auf einen Wagen warten“, beschwerte sich Marktleiterin Tina Hohenstein. Auch das respektlose Verhalten der Jugendlichen gegenüber anderen Kunden sei ein Grund. „Teilweise sind darunter dann Stammkunden, die das mitbekommen, von denen wir abhängig sind“, betonte die Marktleiterin.

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Seitdem hat die Marktleitung ein Schild vor dem Laden platziert, das auf das Zutrittsverbot hinweist. Ein Jugendlicher habe sich bereits darüber hinwegsetzen wollen. „Als ich ihn mehrmals dazu aufgefordert habe, den Laden zu verlassen, beleidigte er mich als Hurensohn und rief ‚Scheiß Laden, ich hoffe ihr geht pleite‘“, erinnerte sich ein Kassierer.

Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Allerdings habe die Maßnahme bereits ihre Wirkung entfaltet: „Meine Mitarbeiter sagen, es sei ein sehr ruhiges Arbeiten, seitdem das Schild da ist“, erklärte die Marktleiterin. Aufgrund ihres Hausrechts dürfe sie so ein Schild auch aufstellen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht das jedoch kritisch. „Maßnahmen, wie sie hier beschrieben werden, schießen über das Ziel hinaus.“ Es sei sogar ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu vermuten.

Auch in der Stadt zeigt man sich von der Aktion irritiert: „Die Aussprache eines pauschalen Hausverbotes gegen eine ganze Personengruppe verwundert uns“, sagte Kreissprecher Nils Henke dem „Nordkurier“. Die Marktleiterin bleibt laut der Zeitung aber vorerst bei ihrer Entscheidung.

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RND/lau

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