Wie sich Kunden ihre Lockdown-Beiträge an Fitnessstudios zurückholen können
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/4EGC7OVSEBGIBBO4MHCRPOMBFU.jpeg)
Der BGH hat entschieden, dass Fitnessstudios Beiträge für die Zeit der Schließung im Corona-Lockdown an Kundinnen und Kunden zurückerstatten müssen, wenn diese das einfordern.
© Quelle: Marius Becker/dpa