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BGH hat entschieden


Wie sich Kunden ihre Lockdown-Beiträge an Fitnessstudios zurückholen können

Der BGH hat entschieden, dass Fitnessstudios Beiträge für die Zeit der Schließung im Corona-Lockdown an Kundinnen und Kunden zurückerstatten müssen, wenn diese das einfordern.

Der BGH hat entschieden, dass Fitnessstudios Beiträge für die Zeit der Schließung im Corona-Lockdown an Kundinnen und Kunden zurückerstatten müssen, wenn diese das einfordern.

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