Hund oder Katze im Auto: Was beim Transport zu beachten ist
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So nicht! Hunde sollten im Auto in einer Box mitfahren.
© Quelle: Emerson Peters/Unsplash
Der Hund streckt die Nase aus dem Autofenster in den Fahrtwind. Die Katze döst auf dem Rücksitz auf einem Kissen. Manche Tiere sind vielleicht so entspannt, dass sie artig auf ihrem Platz sitzen bleiben. Doch ohne Box oder spezielle Sicherheitsgurte hat der der vierbeinige Beifahrer im Auto nichts zu suchen. Denn ohne Sicherung kann es gefährlich werden, für den Menschen und für das Tier.
Außerdem sollte der Vierbeiner schrittweise an Autofahrten gewöhnt werden. Das ist vor allem vor längeren Fahrten ratsam. Sonst lenkt ein vor Angst jaulender Hund oder eine kreischende Katze Fahrerin oder Fahrer auch dann ab, wenn das Tier physisch gut gesichert ist.
Wie sichert man den Hund im Auto richtig?
„Der sicherste Ort, um einen Hund unterzubringen, ist der Kofferraum. Dort ist er am besten geschützt, aber auch nur in einer Hundebox“, sagt Volker Sandner vom Technikzentrum des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC). Zu solch einer Box rät der Tierschutzbund ebenfalls. Die Hundebox befestigen Besitzerin oder Besitzer mit Spanngurten im Kofferraum. So verrutscht sie bei der Fahrt nicht.
Einige Hundehalterinnen und Hundehalter haben ein Trenngitter zwischen Kofferraum und Innenraum des Fahrzeugs eingebaut. Ohne zusätzliche Hilfsmittel wie eine Box oder Sicherheitsgurte bietet dieses laut ADAC aber zu wenig Schutz für das Tier.
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Wer im Kofferraum zu wenig Platz für den Hund hat, kann ihn im Innenraum angeschnallt mitfahren lassen. Das ist für beide, menschliche und tierische Insassen, aber gefährlicher als die Variante mit Box im Kofferraum. „Beim Bremsen kann der Hund nach vorne geschleudert werden. Somit wird er zur unmittelbaren Gefahr für Fahrer oder Insassen. Und natürlich ist es auch für den Hund extrem gefährlich“, sagt Sandner.
Der Experte rät, dem Tier ein spezielles Geschirr, das für Crash-Belastungen ausgelegt ist, anzuziehen und es mit einem Karabiner am Dreipunktgurt zu befestigen. „Nachteil dieses Systems ist, dass ich nur einen Befestigungspunkt habe. Das heißt, der Hund kann sich sehr frei im Fahrzeug bewegen“, sagt Sandner. Es gebe noch andere Systeme, mit denen sich der Hund an zwei Punkten anbinden lässt. Das schränkt seine Bewegungsfreiheit stärker ein. Diese Systeme nutzen die Gurt-Schlösser oder die Isofix-Befestigungen, die sonst für Kindersitze verwendet werden, erklärt der Techniker.
Wie sichert man Katzen und Kleintiere im Auto richtig?
„Die sicherste Möglichkeit, Tiere im Auto zu befördern, sind Transportboxen“, schreibt der Auto Club Europa (ACE). Kleinere Boxen, etwa für Katzen oder Kaninchen, böten mehr Sicherheit, wenn man sie quer zur Fahrrichtung aufstellt. Außerdem sollten sie auf dem Sitz fixiert werden, sodass sie nicht rutschen. Das gelingt etwa mit dem Sicherheitsgurt oder mit Spanngurten.
Besonders geeignet seien Transportboxen aus Plastik, rät die Tierschutzorganisation Tasso. Solche seien stabil und pflegeleicht. Das Tier sollte darin genügend Platz haben, um sich zu drehen und hinzulegen. Zu viel Bewegungsfreiheit sollte es aber nicht geben, damit es bei einem Bremsmanöver nicht zu Verletzungen kommt.
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Das Brummen des Motors, hupende Autos und der vibrierende Untergrund sind ungewohnt für die Vierbeiner. Viele Tiere, darunter Katzen und Kaninchen, beruhigt es in dieser Situation, in einer abgedunkelten Box zu sitzen. Dafür ein Handtuch so über die Box legen, dass die Sichtschlitze größtenteils verdeckt sind – aber auch die Sauerstoffzufuhr gesichert ist.
Welche Strafen drohen, wenn man Tiere nicht richtig im Auto sichert?
„Rechtlich werden Tiere als Ladung bezeichnet. Sie müssen während der gesamten Fahrt gesichert werden“, erklärt Klaus Heimgärtner, Jurist beim ADAC. Grundlage dafür ist Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung. Im ersten Absatz steht: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Lassen sich Fahrende vom bellenden Hund ablenken oder fahren sie Schlangenlinien, weil die Katze in das Lenkrad pfotelt, droht ein zweistelliges Bußgeld und – wenn es sich um eine Gefährdung handelt – zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
Was ist bei Autofahrten mit Tier ins Ausland zu beachten?
Wer Hund oder Katze mit ins Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) nehmen möchte, braucht einen EU-Heimtierausweis. „Er muss Angaben zum Tierhalter, zur Kennzeichnung des Tieres, zur Tollwutimpfung und – je nach Reiseland – zur Bandwurmbehandlung enthalten“, so der ADAC.
Viele Tiere müssten gechippt sein, wenn sie durch die EU reisen. Außerdem sei eine Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Abreise Pflicht. Auch, wenn diese Länder nicht zur EU gehören: Für die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Monaco und Gibraltar sei ebenso der EU-Heimtierausweis mit der Tollwutimpfung ausreichend. Eine Behandlung gegen Bandwürmer sei vor Reisen nach Finnland, Irland und Malta Pflicht.
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© Quelle: dpa
„Bei der Reise in ein Nicht-EU-Land sollten Tierbesitzer die Wiedereinreisebedingungen in die EU kennen“, rät der ADAC. Bei der Rückreise aus einigen Ländern wie der Türkei oder Serbien müsse man einen Antikörpernachweis für Tollwut erbringen. In anderen Staaten wie Großbritannien oder Bosnien-Herzegowina sei das nicht erforderlich. Ausführliche Informationen zum Thema „Urlaub außerhalb der EU“ bietet der Tierschutzbund auf seiner Webseite.
Besitzerinnen und Besitzer von Hunden sollten sich über die Vorschriften für Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die Liste der verbotenen Hunderassen im Zielland informieren. „Für andere Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittich gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Für sie gelten die Vorschriften der jeweiligen Reiseländer“, so der ADAC.
Mitarbeit: SP-X
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