Lovemobil-Urteil: Verteidigung legt Revision ein
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Das Landgericht in Hildesheim.
© Quelle: Archiv
Peine/Hohenhameln. Viele Prozesstage, viele Zeugen, ein ursprünglich zu Unrecht Angeklagter – und am Ende kein Geständnis des Mannes, dem aufgrund der Indizienlage der Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zugesprochen wurde. Dies hat den Verteidiger des Mannes dazu veranlasst, das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil einzulegen. Dies bestätigte Philipp Suden, Sprecher am Landgericht. „Die Revision ist fristgerecht eingegangen. Nun hat das Schwurgericht zwei Monate Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen und der Verteidigung zuzustellen. Von dem Zeitpunkt der Zustellung zu den beteiligten Parteien haben diese einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Im Anschluss gehen die Akten über die Staatsanwaltschaft an die Generalbundesanwaltschaft und von dort zum Bundesgerichtshof (BGH)“, erklärt Suden die folgenden Schritte.
Der Prozess kann nicht neu aufgerollt werden
Der Sprecher betont jedoch, dass der Prozess nicht neu aufgerollt wird. Vielmehr würden die Richter am BGH anhand der Verhandlungsprotokolle die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Urteils verfolgen. Lediglich wenn es hier Unstimmigkeiten gäbe, wie zum Beispiel die Feststellung eines falschen Sachverhaltes, käme es zu weiteren Überprüfungen. Bis zum abschließenden Urteil werden somit noch einige Monate vergehen.
Von Antje Ehlers
PAZ