Der Sommer kommt, die Grill-Saison ist gestartet und man trifft sich im Garten. Das ist aktuell unter Corona-Bedingungen zu beachten.
Peine. Mit wie vielen Menschen darf man sich im privaten Umfeld – zum Beispiel im Garten – zum Grillen treffen? So lautet derzeit eine häufig gestellte Frage. Dazu stellt das Land Niedersachsen klar: In Regionen mit niedriger Inzidenz sind mehr Kontakte möglich. So sind Zusammenkünfte von drei Haushalten mit bis zu maximal zehn Personen möglich (10-aus-3-Regel), zugehörige Kinder (0 bis 14 Jahre) werden hierbei wie bisher nicht eingerechnet. Gleichzeitig bleibt auch das Zusammenkommen von einem Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zulässig, ohne Begrenzung auf eine Personenzahl. Das ist bei großen Haushalten mit vielen Erwachsenen für die dort Lebenden vorteilhafter.
Für die Kinder gilt darüber hinaus, dass sich diese bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren auch in einer Gruppe von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen (bis 14) treffen können – zusammen mit Erwachsenen aus einem Haushalt. Damit können dann auch endlich wieder Kindergeburtstage in größerem Rahmen gefeiert werden.