In der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Peine wird eine Ausgangssperre für 14 Tage verhängt. Die Menschen dürfen ab Dienstag, 30. März, – abgesehen von wenigen Ausnahmen – in der Zeit von 21 bis 5 Uhr ihre Wohnungen beziehungsweise Häuser nicht verlassen.
Kreis Peine. Jetzt ist es amtlich: Für das gesamte Gebiet des Landkreises Peine gibt es eine Ausgangssperre. Sie gilt ab Dienstag, 30. März, bis zunächst Dienstag, 13. April, jede Nacht von 21 bis 5 Uhr für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Unterkunft. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte können jedoch weiterhin genutzt werden. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich, abhängig ist sie von der Entwicklung der Infektionszahlen. Landrat Franz Einhaus (SPD) erklärte am Montagmittag in einer virtuellen Pressekonferenz die Maßnahme und deren Hintergrund.
„Angesichts der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen haben wir keine Wahl: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150 und kann das Infektionsgeschehen nicht räumlich eingegrenzt werden, sollen die Landkreise eine Ausgangsbeschränkung anordnen. Peine fällt unter diese Regelung“, sagte der Landrat.