Interkommunale Vereinbarung
Falschparker bekommen einen Bußgeldbescheid, wenn sie erwischt werden – normalerweise von der Kommune, wo die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. In Hohenhameln ist das anders: Hier bekommen Falschparker einen Bescheid von der Stadt Sehnde. Lesen Sie hier, warum dies so gehandhabt wird.
Hohenhameln. Wer in der Gemeinde Hohenhameln beim Falschparken erwischt wird, wundert sich womöglich, wenn der Bußgeldbescheid eintrifft. Nicht etwa über die Höhe, sondern über den Absender: Dieser ist nämlich weder die Gemeinde Hohenhameln noch der Landkreis Peine, sondern die Stadt Sehnde (Region Hannover). Warum das so ist, erklärt Hohenhamelns Bürgermeister Uwe Semper.
„Die Gemeinde Hohenhameln ist eine Kommune mit weniger als 10.000 Einwohnern und hat daher keine Verkehrsbehörde“, so Semper. Seinerzeit seien Verstöße beim ruhenden Verkehr – also Falschparker – an die Bußgeldstelle des Landkreis Peine gemeldet und von dort geahndet worden. In der ILEK-Börderegion, zu der die Stadt Sehnde sowie die Gemeinden Algermissen, Harsum und Hohenhameln gehören, sei man gemeinsam zu dem Entschluss gekommen, für die vier Kommunen einen Vollzugsbeamten oder eine Vollzugsbeamtin zur Überwachung des ruhenden Verkehrs einzustellen.