Welt-Erste-Hilfe-Tag: So helfen Sie auch in Zeiten von Corona

Laut einer Umfrage wissen nur sechs von hundert Deutschen, wie oft bei einer Herzdruckmassage der Brustkorb eingedrückt werden sollte.

Laut einer Umfrage wissen nur sechs von hundert Deutschen, wie oft bei einer Herzdruckmassage der Brustkorb eingedrückt werden sollte.

Hannover. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer schnell eingreift, kann Leben retten, denn meist entscheiden die ersten Minuten nach einem Unfall über die Schwere der Verletzungen und das Überleben. An dieser Pflicht ändert auch die Corona-Pandemie nichts, worauf das Deutsche Rote Kreuz anlässlich des alljährlichen Welt-Erste-Hilfe-Tags hinweist.

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Doch wie verhält man sich in Zeiten von Abstandsregeln und Mundschutz richtig? Ist ein Eingreifen zumutbar und was ist mit Mund-zu-Mund-Beatmungen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Erste Hilfe in Corona-Zeiten zusammengetragen.

Was ist als Erstes zu tun?

Die ersten wichtigen Schritte zur Ersten Hilfe etwa bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten bleiben gleich: Anhalten und zunächst die Unfallstelle absichern, danach Polizei und Rettungswagen verständigen. Und nicht nur in Corona-Zeiten gilt es dabei, Panik oder Hektik zu vermeiden. “Schildern Sie ruhig und Punkt für Punkt die Situation. Hektik hilft niemandem”, sagt Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE).

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Gibt es eine Checkliste?

In Stresssituationen gehen die Gedanken oft durcheinander. Die wichtigsten Schritte als Ersthelfer sollten so aussehen:

  • Sichern Sie die Unfallstelle bei Verkehrsunfällen ab.
  • Tragen Sie einen Mundschutz und Einmalhandschuhe.
  • Wählen Sie den Notruf, deutschlandweit 112 (ohne Vorwahl). Dabei sollte man die relevanten “W-Fragen” beantworten: WO ist der Unfall passiert? WAS genau ist passiert? WIE viele Verletzte gibt es? WELCHE Verletzungen haben sie? WARTEN, ob die Einsatzkräfte noch weitere Fragen haben.
  • Ist das Unfallopfer bewusstlos, atmet aber normal, bringen Sie es in die stabile Seitenlage. Sie verhindert, dass die verletzte Person versehentlich Speichel, Erbrochenes oder Blut einatmet und erstickt.
  • Hören Sie Atemgeräusche? Senkt und hebt sich der Brustkorb? Wenn nicht, beginnen Sie mit der Herzdruckmassage. Diese sollte im Takt von “Stayin alive” von den Bee Gees oder von Helene Fischers “Atemlos” erfolgen.
  • Desinfizieren Sie nach geleisteter Hilfe Ihre Hände und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten bei den Einsatzkräften.

Wie schützt man sich vor dem Coronavirus?

Hygiene steht bei der Erstversorgung von Verletzten schon immer an erster Stelle. Beim direkten Kontakt ist es wegen Corona wichtig, dass Helfer sich und das Opfer so gut wie möglich schützen. Nach den ersten Schritten müssen Handschuhe angezogen werden, um dem oder den Verletzten zu helfen.

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Dazu wichtig ist neben Einmalhandschuhen auch ein Mund-und-Nasen-Schutz. Ist kein Mundschutz vorhanden, sollten Mund und Nase der verletzten Person mit einem Tuch abgedeckt werden. Das geht zum Beispiel mit einem einfachen Taschentuch oder einem dünnen Schal.

Das gründliche Waschen der Hände, besser noch eine Desinfektion, sollte im Anschluss erfolgen. Der Helfer sollte den Einsatzkräften außerdem die eigenen Kontaktdaten geben, um erreichbar zu sein, für den Fall, dass bei der betroffenen Person nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt wird.

Müssen auch Menschen aus der Risikogruppe helfen?

Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen, sollten in Corona-Zeiten grundsätzlich lieber zu Hause bleiben. Werden sie dennoch Zeuge eines Notfalls, müssen sie abwägen, ob sie wirklich Hilfe leisten können. Ein Helfer mit Symptomen sollte keine direkte Erste Hilfe leisten, sondern lediglich den Notruf 112 wählen.

Sollte ich der verletzten Person trotz Corona nahe kommen?

Wenn eine Person nicht bei Bewusstsein ist, muss die Atmung kontrolliert werden. In der aktuellen Corona-Situation soll sich die Atemkontrolle laut dem Deutschen Rat für Wiederbelebung jedoch auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung der Brustkorbbewegungen beschränken. Der ADAC informiert außerdem, dass Helfer sich derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern müssen, um Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren.

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Das Gleiche gilt für Mund-zu-Mund-Beatmungen. Für Laien waren diese Laut ADAC auch schon vor Corona nicht zwingend erforderlich. Wichtig sei aber, dass bei bewusstlosen Personen mit keiner oder keiner normalen Atmung durchgehend eine Herzdruckmassage ausgeführt wird, bis professionelle Helfer übernehmen.

Was ist zumutbar?

Sich selbst in Gefahr bringen muss bei den Hilfeleistungen niemand. Was dabei gefährlich sein könnte, ist aktuell nicht ganz so einfach zu beantworten. “Es gilt generell die individuelle Abwägung, ob die Hilfeleistung zumutbar ist. Das ist situativ sehr unterschiedlich”, erläutert ACE-Vertrauensanwalt Matthias Siegert-Paar. Denn es gebe dabei zahllose Abstufungen und es bleibe letztlich eine individuelle und situative Abschätzung.

“Kommt ein kerngesunder 25-Jähriger zu einem verunfallten Jugendlichen, kann beispielsweise Mund-zu-Mund-Beatmung zumutbar sein”, nennt der Rechtsanwalt ein Beispiel. “Ist der Helfende ein Mann Ende 70 mit multiplen Vorerkrankungen, sieht das unter Umständen anders aus”, so Siegert-Paar. Aber völlig unabhängig vom Alter: Jeder Person sei es auf jeden Fall zuzumuten, etwa mit dem Handy den Rettungsdienst zu informieren.

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Welche Erste-Hilfe-Regeln gelten in Betrieben?

Die Verwaltungs-Berufgenossenschaft (DGUV) informiert, dass im Betrieb die Grundversorgung in Bezug auf die Erste Hilfe sichergestellt sein muss, auch wenn sich Mitarbeiter im Homeoffice befinden. Hierbei könne auch auf externe Personen als Ersthelfende zurückgegriffen werden, wie Sicherheitspersonal, das oftmals eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung nachweisen kann. So sollte jedes Unternehmen versuchen, auch bei einem reduzierten Personalstamm, die in der DGUV-Vorschrift festgelegte Mindestanzahl an Ersthelfenden zu erreichen.

Was gilt für Beschäftigte im Homeoffice?

Da Ersthelfende erst ab zwei anwesenden Versicherten zur Verfügung stehen müssen, sei beim Homeoffice kein Ersthelfender notwendig. Arbeiten von zu Hause aus würden in der Regel keine gefährliche Alleinarbeit darstellen. Deshalb sei es ausreichend, wenn die Möglichkeit besteht, erforderlichenfalls einen Notruf per Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen zu können.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss man nur einmal besuchen – dann bleibt er gültig und muss auch nicht wiederholt werden. Allerdings wird Auto- und Motorradfahrern empfohlen, die Erste-Hilfe-Schulungen regelmäßig nach zwei bis drei Jahren zu wiederholen.

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RND/Alice Mecke

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