Schulstart in Corona-Zeiten: Das müssen Eltern wissen
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Schulbeginn in Nordrhein-Westfalen: Das Abstandhalten fällt vielen schwer.
© Quelle: Guido Kirchner/dpa
In den meisten Bundesländern hat der Schulbetrieb nach den Sommerferien wieder begonnen. Doch kaum war der Startschuss gefallen, mussten die ersten Schulen auch schon wieder schließen. Wie sicher ist also Schule zu Zeiten von Corona? Und an welche Regeln müssen sich Schüler und Eltern halten? Deutschland hat darauf keine einheitliche Antwort. Denn Schule ist hierzulande Ländersache - das hat Vorteile, führt in der Corona-Krise aber zu einem Flickenteppich von Vorgaben und Maßnahmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.
Wo können sich Eltern und Schüler über die Corona-Maßnahmen informieren?
Alle Bundesländer haben vor dem Schulstart Hygienepläne ausgearbeitet, an die sich die Schulen halten müssen. In diesen Plänen ist zum Beispiel geregelt, ob die Schüler im Unterricht, auf den Fluren oder dem Pausenhof eine Alltagsmaske tragen müssen. Es geht außerdem darum, ob sie nur in sogenannten Kohorten, also in kleinen Klassenverbänden, lernen dürfen oder ob der Unterricht auch klassenübergreifend möglich ist. Die wichtigsten Regeln der Bundesländer, soweit schon bekannt, haben wir hier zusammengefasst:
Die Bundesregierung hat Links zu den Corona-Regelungen der Bundesländer zusammengestellt. Grundsätzlich sind aber auch die Schulen selbst verpflichtet, die Eltern über die geltenden Corona-Regelungen in Kenntnis zu setzen.
Corona- oder Grippesymptome? Was, wenn mein Kind krank ist?
Mit dem Herbst beginnt die Erkältungszeit. Und zu den Tücken einer Coronavirus-Infektion zählen die oft unspezifischen Symptome. In den Hygieneplänen der Bundesländer ist meist auch geregelt, wann Schüler zur Schule kommen dürfen. So unterscheidet zum Beispiel der niedersächsische Hygieneplan drei Kategorien:
- “Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).”
- “Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.”
- “Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf Sars-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.”
Was ist, wenn es einen Corona-Fall an der Schule gibt?
Wenn ein Schüler zu Hause Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt – zu den am häufigsten genannten Symptomen zählen laut Robert-Koch-Institut Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust – sollte er in jedem Fall nicht zur Schule kommen. Die Eltern müssen die Lehrer informieren, ein Arzt entscheidet, ob das Kind auf das Corona-Virus getestet wird. Nach wie vor gilt, dass sich Personen mit Corona-Symptomen erstmal telefonisch beim Haus- oder Kinderarzt melden sollen. Eltern können sich auch über den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 informieren.
Wenn es ein positives Testergebnis gibt, muss das lokale Gesundheitsamt informiert werden, das über die weiteren Schritte entscheidet. Je nachdem zu wem der Schüler Kontakt hatte, muss gegebenenfalls die Klasse in Quarantäne oder sogar die ganze Schule geschlossen werden.
Wenn ein Schüler in der Schule Symptome zeigt, soll er in einem anderen Raum isoliert werden, empfiehlt die Kultusministerkonferenz. Anschließend sollen die Eltern verständigt werden, mit der Bitte, ihr Kind abzuholen. Ein Arzt entscheidet dann über einen möglichen Corona-Test.
Auch wenn eine Lehrkraft an Corona erkrankt, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen. Maßgebend ist, in welchen Klassen die Lehrkraft unterrichtet hat und ob sie zum Beispiel an Konferenzen teilgenommen hat, bei denen sie Kollegen angesteckt haben könnte.
Gibt es Allgemeines, was Schüler beachten sollten?
Ja, Schüler sollten auf jeglichen Körperkontakt wie Hände schütteln oder Umarmungen verzichten, rät die Kultusministerkonferenz. Außerdem sollte die Husten- und Niesetikette eingehalten werden. Soll heißen: Schüler sollten in ein Taschentuch niesen oder husten und es anschließend sofort entsorgen. Alternativ kann auch die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten werden.
Außerdem sollten die Klassenräume regelmäßig gelüftet werden. “Mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts”, heißt es im Beschluss der Kultusministerkonferenz.
Es wird außerdem empfohlen, dass die Schüler die Corona-Warnapp nutzen.
Was gilt, wenn es in der Familie Grunderkrankung gibt?
Grundsätzlich besteht in Deutschland Schulpflicht. Es gibt aber in der Pandemie begründete Ausnahmefälle, die ein Fernbleiben vom Unterricht nötig machen. Auf der Internetseite der Bundesregierung heißt es dazu: “Gehört eine Schülerin oder ein Schüler selbst zur Risikogruppe, muss in der Regel ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das belegt, dass ein Schulbesuch derzeit nicht möglich ist. Ein ähnliches Vorgehen empfiehlt sich, wenn Angehörige aus dem Haushalt des Kindes, beispielsweise Eltern oder Geschwister, zu einer Risikogruppe gehören. Gegebenenfalls besteht dann die Möglichkeit, ausschließlich an digitalem Schulunterricht teilzunehmen.”