Bremstechnik lässt sich trainieren

E-Roller: die wichtigsten Tipps für sicheres Fahren

Auch E-Roller müssen versichert sein.

Auch E-Roller müssen versichert sein.

Hannover. E-Roller können gefährlich sein: 8260 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen, hat das Statistische Bundesamt für das vergangene Jahr gemeldet. Die Tendenz ist leicht steigend. Riskant wird das Rollerfahren vor allem dann, wenn Regeln nicht beachtet werden. Der ADAC empfiehlt außerdem, die richtige Bremstechnik vorab auf verkehrsfreien Flächen zu üben.

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Auf dem Gehweg nichts verloren

Die häufigste Ursache für Unfälle mit dem E-Roller ist laut Statistischem Bundesamt die falsche Nutzung von Fahrbahn oder Gehwegen. Aber wo darf man überhaupt fahren? Hierbei sind die Regeln recht klar: Wie E-Roller genutzt werden sollen, ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Wer einen E-Roller fahren möchte, muss dafür Radwege, Radfahrstreifen oder geteilte Geh- und Radwege nutzen. Sollten die nicht vorhanden sein, muss auf die Straße ausgewichen werden. Denn E-Roller sind keine Fußgänger und haben nichts auf Fußwegen und in reinen Fußgängerzonen zu suchen.

Außerdem heißt es in der Verordnung: „Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.”

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Abgestellt werden dürfen E-Roller am Straßenrand, auf dem Gehweg und in freigegebenen Fußgängerzonen, solange sie niemanden behindern oder gefährden. Dabei sind Rücksicht und Augenmaß gefragt: Einen E-Roller quer auf einen schmalen Weg zu stellen blockiert Rollstuhlfahrende und Eltern mit Kinderwagen. Des Weiteren heißt es auch für Rollerfahrer und Rollerfahrerinnen: Auf deutschen Straßen gilt die StVO.

Nur mit Versicherung und am besten mit Helm

Wer einen E-Roller besitzt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Sollte es zu einem Unfall kommen, kommt die jeweilige Versicherung für entstandene Schäden Dritter auf. Gemietete E-Scooter sind über deren Verleiher haftpflichtversichert.

Ein Führerschein ist zur Benutzung von E-Rollern nicht erforderlich. Jedoch müssen Fahrende mindestens 14 Jahre alt sein, um den Scooter in der Öffentlichkeit zu bewegen. Zudem darf sich auf den Scootern nur eine Person befinden, das gilt auch dann, wenn zwei Personen nicht das zulässige Maximalgewicht überschreiten würden. Außerdem empfiehlt der ADAC, einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, jedoch sollte die Verletzungsgefahr bei einem Sturz mit 20 km/h nicht unterschätzt werden.

Bei Alkohol droht Bußgeld

Alkohol ist die zweithäufigste Ursache, wenn es zu Unfällen mit dem E-Scooter kommt. Laut Statistischem Bundesamt waren 18 Prozent der E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen, die im Jahr 2022 in Unfälle verwickelt waren, alkoholisiert. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren bei Unfällen mit Fahrrädern und bei Unfällen mit zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern nur rund 8 Prozent der Fahrer und Fahrerinnen alkoholisiert.

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Für die Benutzung von E-Rollern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge sind 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Alles ab 1,1 Promille wird dann als Straftat gewertet. Treten Ausfallerscheinungen bei den Fahrenden auf, können Strafverschärfungen bereits ab 0,3 Promille gelten. All das gilt nicht für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrende unter 21 Jahren – da gelten strikte 0,0 Promille.

Die richtige Bremstechnik für mehr Sicherheit

Neben dem Einhalten der Verkehrsregeln sorgt die richtige Fahrtechnik für mehr Sicherheit beim Fahren mit dem E-Roller. Expertinnen und Experten des ADAC empfehlen, sich zum Bremsen so weit wie möglich auf den hinteren Bereich des Trittbretts zu stellen und die Knie leicht zu beugen, um Balance und Reaktionsvermögen zu verbessern. „Gehen Sie zu Beginn des Bremsvorgangs weit in die Knie und strecken Sie die angespannten, leicht angewinkelten Arme voll aus“, rät der ADAC.

Um den E-Scooter möglichst schnell anzuhalten, soll laut ADAC die Vorderradbremse so kräftig angezogen werden, dass das Hinterrad gerade so nicht abhebt. Gerade bei E-Scootern mit ihren kleinen Rädern könne aber bei einer Vollbremsung ein Sturz über den Lenker drohen, weshalb diese laut ADAC „für ungeübte Fahrer deshalb ein hohes Verletzungsrisiko“ bergen.

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Die Hinterradbremse könne auf ebener und gerade verlaufender Bremsstrecke bis zum Blockieren des Rads betätigt werden, heißt es im ADAC-Ratgeber und könne fast immer eingesetzt werden: „Ein E-Scooter-Fahrer, der ausschließlich auf die Hinterradbremse vertraut, wird gut damit zurechtkommen, solange keine Notfallsituation eintritt, die zur Vollbremsung zwingt.“ Der Verein empfiehlt, die richtige Bremstechnik auf leeren Parkplätzen, Verkehrsübungsplätzen oder wenig befahrenen, großen Teerflächen zu trainieren. Und zwar mit geeigneter Schutzausrüstung, also Knie- und Ellbogenschonern, festem Schuhwerk und Helm. Beim Training kann man die Vorderradbremse Schritt für Schritt immer stärker betätigen, um zu spüren, wie stark man bremsen kann; ohne wegzurutschen oder mit dem Hinterrad abzuheben.

Vorsicht beim Handzeichengeben

E-Roller reagieren sehr empfindlich für Fahrbahnunebenheiten, daher ist es grundsätzlich wichtig, beide Hände am Lenker zu haben. Hände sollten ausschließlich zum Handzeichengeben vom Lenker genommen werden und auch das nur bei der Geradeausfahrt und möglichst auf einem ebenen und glatten Fahrbahnabschnitt.

Zum besseren Ausbalancieren sollten laut ADAC insbesondere beim Handzeichengeben beide Füße nebeneinander auf dem Trittbrett stehen. „Vorsicht bei Modellen, die automatisch verzögern, wenn Sie das Gas reduzieren. Sollte die Antriebssteuerung hierbei einen Bremsmoment erzeugen, schalten Sie diese Funktion wenn möglich ab“, rät der ADAC. Auch das Handzeichengeben sollte mit Schutzausrüstung auf einer freien und ebenen Fläche geübt werden.

Der ADAC appelliert an die Hersteller, E-Scooter sowohl hinten als auch an der Lenkstange prinzipiell mit Blinkern auszustatten, die einfach bedient werden können, um das E-Scooter-Fahren sicherer zu machen. Im Handel sind bereits Blinkerausrüstungen für E-Roller erhältlich. Diese könnten aber als „bauliche Veränderung“ gewertet werden, die womöglich den Versicherungsschutz beeinträchtigt. Dabei sollte mit dem Hersteller abgeklärt werden, ob das eigene Anbringen von Blinkern im Rahmen der Straßenzulassung erlaubt ist.

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Mit Material von dpa

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