Einst wurde den Osterfeuern zu Frühlingsbeginn eine erneuernde Kraft zugeschrieben - die könnten viele gerade in der nicht enden wollenden Corona-Pandemie gut gebrauchen. Doch ob die beliebten Traditionsfeuer in Niedersachsen dieses Jahr brennen dürfen, stellt sich wohl erst noch heraus.
Hannover.Die traditionellen Osterfeuer gehören für viele Niedersachsen fest zum Osterbrauchtum - doch ob die beliebten Feuer zumindest im kleinen Kreis brennen dürfen, ist noch offen. „Bei einem Osterfeuer handelt es sich typischerweise um eine Veranstaltung“, teilt das für Brauchtum zuständige Innenministerium in Hannover auf dpa-Anfrage mit. Diese seien nach der geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 28. März nicht zulässig. Der Ostersamstag fällt allerdings erst auf den 3. April. Was ist dann also erlaubt?
Das für die Corona-Verordnung zuständige Sozialministerium teilt auf Anfrage mit: „Eine Sonderregelung für Veranstaltungen zu Ostern ist derzeit nicht geplant“ und verweist zugleich auf die nächsten Bund-Länder-Gespräche am 22. März. Danach müsste die geltende Corona-Verordnung fortgeschrieben werden.