Landwirte dürfen wieder Gülle fahren – aber unter verschärften Auflagen
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Ab 1. Februar sind auf den Feldern wieder die Gülle-Wagen unterwegs, denn es darf wieder gedüngt werden. (Symbolbild)
© Quelle: Carsten Rehder/dpa
Oldenburg/Hannover.Gülle, Jauche und Gärreste dürfen auf Ackerflächen, auf denen Pflanzen angebaut sind, nur noch streifenförmig auf den Boden oder direkt in den Boden eingebracht werden. Damit sollen die Emissionen des streng riechenden Ammoniaks in die Atmosphäre verringert werden.
Winterpause für's Gülle-Fahren
Die strengeren Regeln gelten zunächst nur für Ackerland, nicht für Grünland und Ackergrasflächen. Dort dürfen vorerst weiterhin die bislang verbreiteten Maschinen für die Gülleausbringung, etwa über nach unten abstrahlende Prallbleche oder per Schwenkdüsen, benutzt werden. Aber wegen zahlreicher Nachteile, etwa einer größeren Windanfälligkeit oder der Gefahr der Futterverschmutzung, empfehle das die Landwirtschaftskammer nicht mehr.
Laut Düngeverordnung herrscht auf Ackerland vom 1. Oktober bis 31. Januar Pause für das Güllefahren. Auf Grünland darf vom 1. November bis zum 31. Januar keine Gülle ausgebracht werden. Der Grund ist der geringere Nährstoffbedarf der Pflanzen während der Winterzeit.
Von RND/dpa