In einem Rechtsstreit um einen Kita-Platz hat das Verwaltungsgericht Göttingen eine Entscheidung gefällt, der landes- und bundesweite Bedeutung zukommen könnte. Das Gericht verpflichtete den Landkreis dazu, einem Kind ab sofort einen Platz zuzuerkennen, auf dem es werktags mindestens sechs Stunden täglich betreut werden kann.
Göttingen. Das Gericht sprach eine einstweilige Anordnung dazu aus. Der Landkreis muss nun für das dreijährige Kind aus der Gemeinde Staufenberg (Landkreis Göttingen) umgehend einen Platz in einer Kindertageseinrichtung nachweisen, auf dem es während der Woche mindestens sechs Stunden lang betreut werden kann. Die entsprechende niedersächsische Regelung sieht dagegen nur eine Mindestbetreuung von vier Stunden vor. Nach Ansicht des Gerichts reicht eine halbtägige Betreuung jedoch nicht aus, um den bundesrechtlich geregelten Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung zu erfüllen.
Tageseinrichtungen sollten den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, argumentiert das Gericht. Dieser Funktion werde ein Halbtagsplatz nicht gerecht. Um der Vorgabe im Sozialgesetzbuch gerecht zu werden, müsse die Betreuung bei mindestens sechs Stunden liegen, also einem Dreiviertelplatz entsprechen (Aktenzeichen 2 B 122/21).