Corona: Hier müssen Sie in Niedersachsen noch Maske tragen
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Ein Schild „Bitte Mundschutz tragen“ ist am Eingang eines Krankenhauses angebracht.
© Quelle: ROBERT MICHAEL
Hannover. Die Uneinigkeit unter den Bundesländern könnte in Sachen Corona-Maßnahmen nicht größer sein – trotz Mahnungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Niedersachsen hat am 22. November 2022 erklärt, noch mindestens bis zum Frühjahr 2023 an den derzeit geltenden Corona-Einschränkungen festzuhalten. Das betrifft die Isolationspflicht für Infizierte, aber auch die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr – dort allerdings reicht eine medizinische Maske.
Eine offizielle FFP2-Maskenpflicht gilt in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personenfernverkehr.
In Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und bei Rettungsdiensten gilt die Maskenpflicht nicht, soweit die Maske für eine medizinische Behandlung notwendig abgenommen werden muss.
Kinder bis 5 Jahren von Maskenpflicht befreit
Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer Maske ausgenommen. Für Kinder zwischen dem 6. und 14. Geburtstag reicht eine einfache medizinische Maske. Ab dem 14. Lebensjahr gilt dann, wo es vorgeschrieben ist, die FFP2-Maskenpflicht.
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Allerdings appelliert das Land: „Auch wenn die Maskenpflicht vielerorts nicht mehr vorgeschrieben ist, bitte schützen Sie insbesondere gefährdete Menschen und tragen freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung an den Orten, wo kein Abstand eingehalten werden kann.“
In Bussen und Bahnen sind Masken grundsätzlich durchgängig zu tragen, also während des gesamten Aufenthalts. Man darf sie auch zum Verzehr von Getränken und Essen nicht dauerhaft abnehmen.
Von Red