Das Werbeverbot für Abtreibungen könnte in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Am Freitag beriet der Bundesrat über die Abschaffung von Paragraf 219a. Bei einer Abstimmung enthielt sich Niedersachsen allerdings. Wieso kann sich die Landesregierung nicht einigen?
Hannover/Berlin. Aktivistinnen und Aktivisten haben seit Jahren dafür gekämpft: Die Ampelregierung will das Werbeverbot für Abtreibungen nun aus dem Strafgesetzbuch streichen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf wurde am Freitag im Bundesrat diskutiert – doch Niedersachsen enthielt sich bei der Abstimmung.
Dabei gilt Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behres als Befürworterin der Streichung. „Die Abschaffung des § 219a StGB ist wichtig. Für Frauen ebenso wie für Ärztinnen und Ärzte“, machte die Sozialdemokratin am Freitag nach der Sitzung deutlich. Es sei wichtig, dass die Frauen niedrigschwellig informieren können, so ihre Überzeugung. „Mit der heutigen ersten Beratung des Gesetzes zur Aufhebung § 219a StGB im Bundesrat ist ein wichtiger Weg beschritten worden, den ich persönlich mit großer Überzeugung unterstütze“, sagte sie. Doch wieso konnte das Land kein eindeutiges Votum abgeben?